Symbolbild: Kopftuch in der Schule / Foto: DPA (dpa)
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Das Bundesland Berlin kann Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht nicht pauschal verbieten. Eine Verfassungsbeschwerde gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts wurde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht zur Entscheidung angenommen, wie ein Sprecher am Donnerstag sagte. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.

Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen ist in Berlin im Neutralitätsgesetz verankert, auch andere religiöse Symbole sind Lehrern und Lehrerinnen im Dienst an öffentlichen Schulen verboten. Eine muslimische Frau klagte, weil sie wegen ihres Kopftuchs nicht in den Schuldienst eingestellt worden sei. Der Fall ging bis zum Bundesarbeitsgericht.

Dieses entschied im August 2020, dass ein Kopftuch nur verboten werden könne, wenn eine konkrete Bedrohung für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität vorliege. Es sprach der Frau eine Entschädigung von mehr als 5000 Euro zu und berief sich dabei auf eine frühere Entscheidung aus Karlsruhe von 2015, derzufolge ein pauschales Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen rechtswidrig ist.

Gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts erhob Berlin wiederum eine Verfassungsbeschwerde, hatte damit aber nun keinen Erfolg. Wie der Sprecher des Bundesverfassungsgerichts weiter sagte, wurde die Beschwerde am 17. Januar ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen.

Die rot-grün-rote Koalition in Berlin hatte in ihrem Koalitionsvertrag 2021 bereits angekündigt, das Neutralitätsgesetz „in Abhängigkeit von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ anpassen zu wollen. Derzeit ist allerdings unklar, wer Berlin nach der für den 12. Februar angesetzten Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl regiert.

AFP