1.05.2009, Mainz: En Mann mit geschorenem Kopf steht ziwschen schwarz-weiß-roten Fahnen während einer Demonstration von Rechtsextremen am Hauptbahnhof. (dpa)
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Insgesamt 414 Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz, die einen Bezug zum Rechtsextremismus aufweisen, haben die Anti-Geldwäsche-Einheit FIU seit dem Jahr 2017 erreicht. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der innenpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Martina Renner, hervor.

In zwei Fällen sogar Verdacht auf Terrorismusfinanzierung

Danach gab es bei 31 dieser Hinweise einen Bezug zu Immobiliengeschäften von Menschen aus der rechtsextremen Szene. 13 Verdachtsmeldungen betrafen den Handel und Vertrieb von Waffen und Munition. In anderen Fällen ging es unter anderem um den Verkauf von Produkten von Musiklabels der rechtsextremen Szene oder um mutmaßliche Geldwäsche im Zusammenhang mit Konzerten oder Festivals.

In der Antwort, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, die Financial Intelligence Unit (FIU) sei in zwei Fällen zurate gezogen worden, in denen es um den Verdacht der Terrorismusfinanzierung ging.

Geld stammt häufig aus Drogen- und Waffengeschäften

Am vergangenen Mittwoch hatten hunderte Polizisten bei Durchsuchungen in elf Bundesländern Propagandamaterial und Datenträger beschlagnahmt. Vier mutmaßliche Mitglieder einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung kamen in Haft. Einer von ihnen gilt als Schlüsselfigur in der rechtsextremistischen Kampfsport-Szene.

„Nazikonzerte, Kampfsportveranstaltungen und Immobiliengeschäfte dienen seit Jahren sowohl der Vernetzung als auch der Finanzierung von Rechtsextremen“, sagte Renner. Oftmals stamme das Geld aus Drogen- und Waffengeschäften, werde dann über Immobilienkäufe „gewaschen“ und die Herkunft verschleiert.

Diese Einnahmequellen müssten „ausgetrocknet“ werden, Ermittlungen zur Organisierten Kriminalität und zu politisch motivierter Kriminalität sollten dazu zusammengeführt werden.

dpa