Ein BND-Ausbilder steht unter Extremismusverdacht und wurde deshalb mit einem vorläufigen Hausverbot belegt.  (dpa)
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Wegen Extremismusverdachts darf ein Politikwissenschaftler an der Hochschule des Bundes vorerst keine angehenden Agenten des Bundesnachrichtendienstes (BND) mehr ausbilden. Der betroffene Wissenschaftler, der Sicherheitspolitik lehrt, machte in einem Podcast selbst öffentlich, dass gegen ihn am Montag ein Zutrittsverbot zum Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung in Berlin verhängt worden sei. Dort bilden der Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz und der für das Ausland zuständige BND ihren Nachwuchs aus. Zuerst hatte der „Spiegel“ über das Hausverbot berichtet. Es handelt sich um ein vorläufiges Hausverbot gegen den Professor, das bis zur endgültigen Entscheidung gilt, ob tatsächlich ein Sicherheitsrisiko vorliegt. Nach Angaben des Wissenschaftlers, über die der „Spiegel“ berichtete, wirft ihm der Verfassungsschutz „Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung“ vor. Er selbst bestreitet diese. BND äußert sich nicht zu Personalangelegenheit Die Verfassungsschutzbehörden verfolgen unter anderem Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Wer Zugang zu geheimen Informationen hat oder haben könnte, muss zudem mit einer Sicherheitsüberprüfung rechnen. Weder der Bundesnachrichtendienst noch der Verfassungsschutz wollten sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zu dem Fall äußern. Beim BND hieß es, man äußere sich nicht, da es sich um eine Personalangelegenheit handele. Der Fachbereich Nachrichtendienste der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung distanzierte sich kürzlich in einer Stellungnahme von öffentlich vertretenen Thesen des Wissenschaftlers. So vergleiche dieser die politische Situation in Deutschland in einem jüngst veröffentlichten Buch mit der Endphase der DDR. „Beides seien ‚Zwangsnationen‘, in denen die Politiker danach streben, ‚die menschliche Natur politisch neu zu programmieren‘“, zitiert der Fachbereich aus der Publikation. Zwar gelte die Meinungsfreiheit und die Freiheit von Forschung und Lehre, allerdings äußere sich der Betroffene erkennbar als Hochschullehrer an der Hochschule des Bundes. Er spreche aber nur für sich und nicht für den Fachbereich.

dpa