Rechtlich vereinbar: Bei Letzter Generation und im Polizeidienst / Photo: DPA (dpa)
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Der Polizeirechtler Markus Thiel sieht in der Mitgliedschaft von Polizisten und Polizistinnen bei der Klimabewegung Letzte Generation an sich zunächst kein rechtliches Problem. Solange entsprechende Vereinigungen nicht in irgendeiner Weise verboten seien, „steht es eigentlich allen Beamtinnen und Beamten grundsätzlich erstmal frei, sich im Privatleben solchen Vereinigungen anzuschließen“, sagte Thiel, der an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster lehrt, der Deutschen Presse-Agentur.

„Die Frage ist dann natürlich, wie verhalten die sich im Rahmen ihres Engagements?“ Hier gibt es laut Thiel neben allgemein geltenden Gesetzen auch das Disziplinarrecht und Pflichten, die sich aus einem besonderen Treueverhältnis zum Staat ergeben. Polizisten, wenn sie als solche auftreten, dürften sich etwa mit politischen Aussagen nicht „übermäßig aus dem Fenster lehnen“. Auch im Privatleben gebe es gewisse Grenzen. Problematisch wären etwa Aussagen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richteten.

Vor Kurzem hatte es Diskussionen gegeben, nachdem bekannt geworden war, dass eine Polizistin, die sich auch bei der Letzten Generation engagiert, an der DHPol einen Vortrag gehalten hatte. In der Beschäftigung mit Klimaaktivisten und Versammlungsrecht sei die Perspektive einer solchen Referentin interessant, sagte Thiel.

dpa