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Amazon hat einen Streit mit der EU-Kommission um die Besteuerung des Online-Handelsriesen in Luxemburg gewonnen. Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg wies am Mittwoch die Forderung der Kommission nach Steuernachzahlungen in Höhe von 250 Millionen Euro ab. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass Luxemburg Amazon ungerechtfertigte Steuervorteile gewährt habe. (Az.: T‑816/17 und T‑318/18)

Die Online-Handelsplattform Amazon wickelt ihr Europageschäft über zwei Gesellschaften in Luxemburg ab. Über interne Verträge fließen dabei Gelder für Marken, Technik und verschiedene Daten an die Konzernmutter in den USA. Mit der luxemburgischen Finanzverwaltung hatte sich Amazon über die steuerliche Bewertung dieser Lizenzzahlungen geeinigt und einen entsprechenden sogenannten Steuervorbescheid erhalten.

2017 rügte die EU-Kommission, dass Amazon dadurch Steuervorteile und damit unzulässige Beihilfen gewährt worden seien. Für die Jahre 2006 bis 2014 müsse Luxemburg Steuern in Höhe von 250 Millionen Euro nachfordern. Dagegen klagten Amazon und der luxemburgische Staat.

In erster Instanz gab nun das EuG dem statt. Die Lizenzen seien zu Marktpreisen zu bewerten, wie sie nicht verbundene Unternehmen zahlen würden. Die Kommission habe nicht nachgewiesen, dass die hier von Amazon und Luxemburg gewählte Berechnungsmethode dem nicht gerecht wird.

Gegen dieses Urteil kann die EU-Kommission noch Rechtsmittel zum Europäische Gerichtshof (EuGH) einlegen.

AFP