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Bundesgericht überprüft Verbot der „Hammerskins“
Vor gut zwei Jahren wurden die rechtsextremen „Hammerskins Deutschland“ verboten. Das Bundesverwaltungsgericht muss entscheiden, ob das Verbot rechtens ist.
Bundesgericht überprüft Verbot der „Hammerskins“
Blick auf den Dreiecksgiebel der Hauptfassade des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig in der Morgendämmerung. / Foto: dpa / DPA
17. Dezember 2025

Das Bundesverwaltungsgericht überprüft das Verbot der rechtsextremen „Hammerskins Deutschland“. Die Vereinigung war 2023 samt ihren regionalen Ablegern von der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) aufgelöst worden. Faeser hatte von einem „harten Schlag gegen den organisierten Rechtsextremismus“ gesprochen. Die Organisation richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung.

Gegen das Vereinsverbot gingen zwölf Klagen ein, über die nun in Leipzig verhandelt wurde. Wann eine Entscheidung fällt, war offen.

Existierte eine bundesweite Organisation?

Vor dem Bundesgericht wurde zunächst vor allem darum gestritten, ob überhaupt eine bundesweite „Hammerskins“-Dachorganisation bestanden hat. Die Kläger – einzelne Mitglieder sowie verschiedene Chapter der „Hammerskins“ – bestreiten das vehement.

Das Vorhandensein einer nationalen Ebene ist aus formalen Gründen wichtig. Zum einen kann nur verboten werden, was überhaupt existiert. Zum anderen ist das Bundesinnenministerium nur für das Verbot überregional tätiger Vereine zuständig. Vereinigungen, die in einem einzigen Bundesland aktiv sind, müssten von dem jeweiligen Land verboten werden.

Mögliche Lücken bei den Belegen

In der Verhandlung äußerte der Vorsitzende Richter Ingo Kraft einige Zweifel, ob das Bundesinnenministerium ausreichende Belege für die Existenz einer deutschen Dachorganisation vorgelegt hat. Das eingereichte Material sei „ambivalent“, sagte Kraft. Die Richter befragten die Kläger daher ausführlich, welche Treffen es bei den „Hammerskins“ gegeben habe und wie Beschlüsse herbeigeführt wurden.

Die „Hammerskins“ verstehen sich als Bruderschaft. Die Neonazi-Bewegung stammt aus den USA. Der Verfassungsschutz bescheinigte den „Hammerskins Deutschland“ eine Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus. Ihre ideologischen Schwerpunkte seien der Schutz der „weißen arischen Rasse“ und der Kampf gegen eine angebliche „Umvolkung“ gewesen. Zum Zeitpunkt des Verbots hatten die „Hammerskins“ in Deutschland laut Verfassungsschutz rund 130 Mitglieder.

QUELLE:dpa