Baugewerbe Schlichterspruch für Mindestlohn  (Reuters)
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Im Streit um höhere Mindestlöhne auf dem Bau hat die Arbeitnehmerseite das Ergebnis einer Schlichtung angenommen: Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) akzeptiert den Schlichterspruch zu Branchenmindestlöhnen im Bauhauptgewerbe, wie sie mitteilte.

Der Mindestlohn für Hilfsarbeiten auf dem Bau soll laut Schlichterspruch bundesweit um 35 Cent auf 12,55 Euro pro Stunde steigen. Der Mindestlohn für Facharbeiten, den es nur in Westdeutschland und Berlin gibt, soll um 20 Cent angehoben werden - auf 15,40 Euro im Westen und auf 15,25 Euro in Berlin.

„Jetzt sind die Arbeitgeber am Zug, den Weg für eine Anhebung der Lohnuntergrenzen auf dem Bau endgültig freizumachen“, erklärte Gewerkschaftschef Robert Feiger.

Nach drei gescheiterten Verhandlungsrunden hatte die Schlichtung unter Vermittlung von Bundessozialgerichtspräsident Rainer Schlegel im Dezember eine Einigung gebracht. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) müssen die Anhebung der Mindestlöhne ab April 2020 aber noch final absegnen.

Feiger rief die Arbeitgeber erneut dazu auf, dies bis zum Ablauf der Frist am 17. Januar zu tun. Weigerten sie sich, „würde der faire Wettbewerb auf dem Bau aus den Fugen geraten“, warnte er. Die Lohnuntergrenze drohe auf das Niveau des gesetzlichen Mindestlohns abzusacken, „das wäre allerdings ein Lockruf für Dumping-Firmen aus dem In- und Ausland“.

Die neuen Mindestlöhne sollen eine Laufzeit bis Ende 2020 haben. Mit ihrer Forderung, den Mindestlohn für Facharbeiten auch in Ostdeutschland einzuführen, konnte die Gewerkschaft sich nicht durchsetzen.



AFP