16.05.2024, Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin: Die Apps Instagram, Facebook und WhatsApp sind auf dem Display eines Smartphones zu sehen. Die Internetprogramme gehören zum Unternehmen Meta, der Dachmarke des Facebook-Konzerns. / Photo: DPA (dpa)
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Die europäische Datenschutz-Organisation Noyb will den Facebook-Konzern Meta juristisch dazu zwingen, seine Anwender zuerst um Erlaubnis zu fragen, bevor KI-Modelle mit den Postings europäischer Nutzer trainiert werden. Der Verein hat Beschwerden in elf europäischen Ländern eingereicht und fordert die Behörden auf, ein Dringlichkeitsverfahren einzuleiten, um diese Nutzung sofort zu stoppen.

Meta schreibt in diesen Tagen massenhaft die Nutzer von Facebook, Instagram und Threads an, um sie über die Anpassung seiner Datenschutzerklärung zu informieren. „Wir aktualisieren unsere Datenschutzrichtlinie, da wir KI bei Meta ausweiten“, heißt es in der E-Mail. In dem Text werden die Anwenderinnen und Anwender auch auf ein Widerspruchsrecht hingewiesen.

Nach Einschätzung der Datenschutzaktivisten von Noyb verstößt Meta gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), selbst wenn persönliche Chat-Nachrichten von der KI-Nutzung ausgeklammert werden. Statt nur eine Widerspruchsmöglichkeit einzuräumen, hätte Meta nach geltendem Recht vor einer KI-Nutzung nach einer aktiven Zustimmung der Nutzer fragen müssen, erklärte die von Datenschutzaktivist Max Schrems in Leben gerufene Gruppierung. Daher habe man Beschwerden in Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Irland, den Niederlanden, Norwegen, Polen und Spanien eingereicht.

Im Wettlauf um die leistungsstärksten KI-Systeme gegen Konkurrenten wie OpenAI, Google und Microsoft entwickelt der Konzern an einer eigenen „Meta AI“, die Texte und Bilder erzeugen können soll. Um dem System eigene Sprachkenntnisse beizubringen, wird die Software mit vielen Texten von menschlichen Nutzern trainiert. Im konkreten Fall handelt es sich um Einträge auf Facebook, Instagram. Ähnlich funktioniert das mit Fotos und anderen Bildern.

Bei Meta ist von „Beiträgen, Fotos und deren Bildunterschriften sowie Nachrichten, die du an eine KI sendest“ die Rede. Die deutsche Verbraucherzentrale interpretiert das so, dass auch ein Beitrag, den man bei Facebook nur für Freunde oder bestimmte Menschen sichtbar gepostet hat, für das KI-Training benutzt werden kann. Nur private Nachrichten an Freunde, etwa im Messenger, sollen nicht verwendet werden.

Noyb bemängelt, es bleibe unklar, zu welchem Zweck die KI-Technologie verwendet werden soll. Das widerspreche klar den Anforderungen der DSGVO. „Metas Datenschutzrichtlinie würde theoretisch jeden beliebigen Verwendungszweck erlauben. All das ist äußert besorgniserregend, weil es um die persönlichen Daten von etwa 4 Milliarden Menschen geht.“ Meta vertritt die Auffassung, dass sein Vorgehen nicht gegen die DSGVO verstößt. In der Mail an die Nutzer heißt es: „Um dir diese Nutzungserlebnisse anbieten zu können, berufen wir uns zukünftig auf die Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses, wenn wir deine Informationen verwenden, um KI bei Meta weiterzuentwickeln und zu verbessern.“

Der Wiener Jurist Schrems hatte dem Facebook-Konzern Meta bereits in zwei Klagen das Fürchten gelehrt - und dabei zweimal vor dem Europäischen Gerichtshof Datenabkommen zwischen den USA und Europa gekippt.

dpa