Villingen-Schwenningen, Baden-Württemberg: Die Inhaberin eines Taschengeschäfts erteilte zwei Frauen wegen ihrer muslimischen Kopfbedeckung Hausverbot.  (TRT Deutsch)
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Im baden-württembergischen Villingen-Schwenningen ist am Mittwoch zwei Frauen aufgrund ihres Kopftuchs der Zutritt in ein Geschäft verwehrt worden.

Als die beiden Frauen den Taschenladen betreten wollten, habe die Besitzerin „Hausverbot“ geschrien und sie aus dem Geschäft zurückgedrängt. Auf die Frage, warum Hausverbot erteilt worden sei, soll die Inhaberin geantwortet haben, sie wolle keine bedeckten Frauen sehen – weder in ihrem Laden noch in ihrem Land.

Eine der betroffenen Frauen, Mecbure Y., sprach zu TRT Deutsch und brachte ihr Entsetzen zum Ausdruck: „Ich habe mich sehr schlecht gefühlt. Ich bin seit meiner Kindheit in Deutschland, seit 1972. Bis jetzt hatte ich so etwas noch nie erlebt. Ich habe nicht gewusst, dass mein Kopftuch in einem Handtaschengeschäft so ein großes Problem sein würde.“

Nachdem die beiden Frauen die Situation auf sozialen Netzwerken publik machten, hätten sich weitere Frauen aus der Stadt gemeldet und von ähnlichen Erfahrungen in demselben Geschäft berichtet. Es sei schon seit 20 Jahren ein ungeschriebenes Gesetz, dass Frauen mit muslimischer Kopfbedeckung den Laden nicht betreten dürften, so Mecbure Y.

Nicht nur muslimische Frauen, sondern auch andere Kunden sollen im Internet angegeben haben, mit der Geschäftsführung des Ladens Probleme aus nicht nachvollziehbaren Gründen gehabt zu haben.

„Ich kann mich kleiden wie ich möchte, ich bin ein freier Mensch. Ich hätte auch eine Nonne sein können, was hätte sie dann gemacht?“, kritisierte Mecbure Y. die Ladenbesitzerin.

Nach einer rechtlichen Beratung möchten die Betroffenen die diskriminierende Haltung der Geschäftsinhaberin den zuständigen Behörden melden. Damit erhoffen sie sich die Unterstützung der Stadt, „damit so etwas auch in 20 Jahren nicht mehr vorkommt“.

TRT Deutsch