(Symbolbild.) Eine Demonstrantin in Hongkong wird während dem Protest gegen das neue Sicherheitsgesetz festgenommen. (Others)
Folgen

Erstmals seit Inkrafttreten des umstrittenen Sicherheitsgesetzes für Hongkong hat Deutschland einem Flüchtling aus der chinesischen Sonderverwaltungszone Asyl gewährt. Das geht aus der Asylstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für September hervor, die der Deutschen Presse Agentur vorliegt. Die Hongkonger Regierung hatte bereits am Mittwoch den Generalkonsul Dieter Lamlé nach ersten Berichten über einen solchen Fall zu einem Gespräch gebeten.

Nach den Zahlen des Bundesamts wurden in den ersten neun Monaten dieses Jahres insgesamt drei Entscheidungen über Asylanträge von Bürgern der ehemaligen britischen Kolonie Hongkong getroffen. Zwei fielen negativ aus, eine wurde im September positiv entschieden. Zudem könnten sich weitere Fälle von Flüchtlingen aus Hongkong in der Statistik für chinesische Staatsbürger ohne Sonderstatus verstecken. Für ganz China inklusive Hongkong wurde zwischen Januar und September in insgesamt 61 von 416 Fällen Asyl gewährt.

Bereits am Montag hatte die Hongkonger Aktivistengruppe Haven Assistance auf Facebook mitgeteilt, dass eine 22 Jahre alte Anhängerin der Protestbewegung in Deutschland politisches Asyl erhalten habe. Die Studentin nennt sich Elaine und hat nach eigenen Angaben bereits Ende vergangenen Jahres Asyl in Deutschland beantragt.

Seit dem 1. Juli 1997 gehört Hongkong wieder zu China, wird aber nach dem Grundsatz „Ein Land, zwei Systeme“ regiert. Die Vereinbarung von damals sieht eigentlich vor, dass Hongkonger für 50 Jahre bis 2047 „ein hohes Maß an Autonomie“ und viele Freiheiten genießen. Das neue Sicherheitsgesetz, das im Juni nach monatelangen Massenprotesten verabschiedet wurde, gilt als der bisher weitestgehende Eingriff in diese Autonomie und gibt Chinas Staatssicherheit weitreichende Vollmachten.

„Eingriff in interne Angelegenheiten“

Schon 2018 hatten zwei prominente Hongkonger Aktivisten in Deutschland politisches Asyl erhalten, was zu Protesten der chinesischen Führung geführt hatte. Wie damals bestellte die Regierung in Hongkong auch jetzt wieder den deutschen Generalkonsul zu einem Gespräch ein, dass diesmal der stellvertretende Regierungschef Matthew Cheung führte.

Träfen die Berichte über den erteilten Flüchtlingsstatus zu, würde dies „entschieden abgelehnt“, hieß es anschließend in einer Mitteilung. Cheung habe darauf hingewiesen, dass sich ausländische Regierungen nicht in die inneren Angelegenheiten Hongkongs und Chinas einzumischen hätten. Durch die Gewährung von Asyl würde eine falsche Botschaft an Kriminelle gesendet, dass sie sich strafrechtlicher Verfolgung entziehen könnten, hieß es weiter.

Die Bestätigung der Asylgewährung könnte nun also zu weiteren Spannungen zwischen Deutschland und China führen. Die Bundesregierung hatte auf das Sicherheitsgesetz bereits mit Sanktionen reagiert. So wurde ein Auslieferungsabkommen für Straftäter mit Hongkong ausgesetzt und ein Exportstopp für Güter verhängt, die von der Polizei oder anderen Regierungsbehörden zur Unterdrückung oder Überwachung der Bevölkerung eingesetzt werden könnten.

Der chinesische Außenminister Wang Yi hatte sich Anfang September bei einem Besuch in Berlin jede Einmischung von außen verbeten. Das Vorgehen Chinas in Hongkong falle „in die Kategorie China-interner Angelegenheiten“, sagte er.

dpa