Die deutschen Rüstungsexporte haben in diesem Jahr einen neuen Höchstwert erreicht. Von Jahresbeginn bis zum Stichtag 17. Dezember genehmigte die Bundesregierung die Ausfuhr von Rüstungsgütern im Wert von rund 13,2 Milliarden Euro, wie das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch auf Grundlage vorläufiger Zahlen bekannt gab. Damit wurde der Rekordwert des Vorjahrs 2023 übertroffen, als Genehmigungen im Wert von 12,2 Milliarden Euro erteilt worden waren.
Grund für das hohe Ausfuhrvolumen ist nach wie vor der Krieg in der Ukraine. Das von Russland angegriffene Land war mit Genehmigungen im Umfang von 8,1 Milliarden Euro auch in diesem Jahr das Hauptempfängerland - dies waren 62 Prozent aller genehmigten Ausfuhren. Der Großteil davon werde von der Bundesregierung finanziert, erklärte das Ministerium. Im Vorjahr hatten sich die Genehmigungen für die Ukraine auf 4,4 Milliarden Euro summiert.
Auf der Liste der Empfängerstaaten folgen - mit weitem Abstand - Singapur (1,22 Milliarden Euro), Algerien (558,7 Millionen Euro), die USA (298,5 Millionen Euro), Türkiye (230,9 Millionen Euro) und Indien (224,0 Millionen Euro). Der Gesamt-Genehmigungswert von 13,2 Milliarden Euro setzt sich zusammen aus 8,1 Milliarden Euro für Kriegswaffen und rund 5,1 Milliarden Euro für sonstige Rüstungsgüter.
Das Wirtschaftsministerium betonte, dass 86 Prozent der Ausfuhrgenehmigungen für enge Partnerländer bestimmt seien. Darunter fallen EU- und Nato-Staaten sowie andere Partner wie Südkorea oder Singapur.
Eigentlich hatte sich die Regierung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) einen besonders restriktiven Kurs bei der Genehmigung von Waffenexporten auferlegt. Für die Unterstützung der Ukraine im Kampf gegen Russland macht sie aber eine Ausnahme.
„Die Militärhilfe für die Ukraine ist auch in unserem eigenen sicherheitspolitischen Interesse“, erklärte Wirtschafts-Staatssekretär Bernhard Kluttig am Mittwoch anlässlich der Vorlage der Zahlen. Generell halte die Regierung aber „an ihrer restriktiven Rüstungsexportpolitik mit hohen Prüfstandards“ fest. Erteilt werden die Genehmigungen auf Grundlage einer Einzelfallprüfung.