Datenschutz: Justizminister Buschmann lehnt nationales Impfregister ab (dpa)
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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) steht der Einführung eines nationalen Impfregisters im Zuge einer möglichen Corona-Impfpflicht skeptisch gegenüber. „Bei nationalen Registern, die Daten über die gesamte Bevölkerung speichern, bin ich stets zurückhaltend“, sagte Buschmann der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. „Datenschützer befürchten hier den Einstieg in einen umfassenden Zugriff des Staates auf alle Gesundheitsdaten der Bürgerinnen und Bürger.“ Vor dem Hintergrund der Debatte über eine Impfpflicht wurden zuletzt auch die Forderungen nach einem nationalen Impfregister immer lauter. Befürworter eines solchen Registers argumentieren, dass eine effektive Kontrolle einer Impfpflicht auf andere Weise kaum möglich wäre.

Dem widersprach Buschmann in der „FAZ“. „Der Staat kann und soll gar nicht jeden und alles jederzeit kontrollieren“, sagte der FDP-Politiker. Er sprach sich für stichprobenartige Kontrollen von Nachweisen aus, wie es sie etwa jetzt auch bei der 3G-Regel im Bahnverkehr gebe.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber, bezeichnete die Einführung eines nationalen Impfregisters unterdessen als machbar. „Datenschutzrechtlich unmöglich ist ein nationales Impfregister nicht“, sagte Kelber den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Allerdings müsse die Politik „dringend zuerst ganz konkret die Ziele benennen, die sie erreichen will, damit man beurteilen kann, ob dafür ein zentrales Impfregister notwendig ist oder andere Maßnahmen ausreichen oder sogar besser geeignet sind“.

AFP