Archivbild. 03.08.2022, Rheinland-Pfalz, Stuttgart: Eine Passantin trägt eine FFP2-Maske in der Hand. Derzeit gilt die Maskenpflicht nur noch an wenigen Orten. (dpa)
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Die Corona-Schutzmaßnahmen für Herbst und Winter sind unter Dach und Fach: Der Bundesrat stimmte am Freitag für das neue Infektionsschutzgesetz, das bundesweit Maskenpflichten für Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime und den Fernverkehr vorsieht. Nach heftiger Kritik aus den Ländern soll die ebenfalls im Gesetz enthaltene Testpflicht für Schulkinder mit Infektion oder einem entsprechenden Verdacht wieder gestrichen werden. Nach den Worten von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wird bald der an die BA.5-Variante angepasste Impfstoff zur Verfügung stehen. Neben den bundesweiten Maskenpflichten können die Länder den Mund- und Nasenschutz auch für öffentlichen Nahverkehr sowie Restaurants oder andere öffentlich zugängliche Räume anordnen können. Hier sollen die Länder aber unter bestimmen Umständen in Einzelbereichen Ausnahmen zulassen können. Eine Maskenpflicht können die Länder zudem in Schulen ab der fünften Klasse einführen, wenn dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist. Korrektur bei Testpflicht für Schulkinder angekündigt Eine neuerliche Korrektur soll es bei den Testpflichten für Schulkinder geben. In dem jetzt beschlossenen Entwurf ist die Regelung enthalten, dass sie bei Verdacht oder tatsächlicher Infektion einen negativen Test vorlegen müssen, um wieder zur Schule gehen zu können. Nach massiver Kritik aus den Ländern soll dies nun geändert werden. In einer Protokollnotiz sicherte der Bund zu, die entsprechende Passage wieder zu ändern - so dass künftig keine Testpflicht besteht. Insbesondere die Landesregierung von Schleswig-Holstein, die auf die Änderung gedrungen hatte, zeigte sich zufrieden. „Der Bund hat zugesichert, dass diese Regelungen für Schulen und Kitas zur Bundesratssitzung am 7. Oktober wieder aus dem Gesetz gestrichen werden sollen“, erklärte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU). „Mit dieser Zusicherung konnten wir dem Gesetzesentwurf heute zustimmen“, sagte er. Nach Lauterbachs Worten ist noch offen, wie sich die Corona-Pandemie im Herbst und Winter entwickeln wird. „Deshalb muss das Gesetz, das wir jetzt machen, für die nächsten Monate all das vorsehen, was wir möglicherweise brauchen.“ Aus den Ländern gab es weitere Kritik. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) bemängelte vor der Länderkammer, es fehlten genaue Schwellenwerte, ab denen die Maßnahmen der Länder greifen sollen. Lauterbach wies dies zurück. Anstelle der festen Schwellenwerte solle es eine „Gesamtschau“ mit verschiedenen Komponenten geben - etwa die Fallzahlen, die Auslastung der Intensivstationen oder die Virenbelastung. Kritik an umstrittener einrichtungsbezogene Impfpflicht Ramelow kritisierte zudem, dass die umstrittene einrichtungsbezogene Impfpflicht mit der Neuregelung nicht abgeschafft wurde - sie gilt nunmehr weiter bis zum 31. Dezember. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht trage immer mehr Unfrieden in die Einrichtungen, so der Linken-Politiker. Lauterbach kündigte die Auslieferung des an die BA.5-Variante angepassten Impfstoffs ab Mitte kommender Woche an. Der bereits seit einigen Wochen verfügbare BA.1-Impfstoff werde inzwischen ausgeliefert. „Wir haben so viel Impfstoff, dass wir in den nächsten Wochen jeden impfen können, der geimpft werden möchte“, sagte der Bundesgesundheitsminister. Der BA.5-Impfstoff war erst am Montag von der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA zugelassen worden. Lauterbach verwies darauf, dass auch der bereits verfügbare BA.1-Impfstoff gut vor den aktuellen Varianten schütze. Offen ist aber bislang, welcher Impfstoff für welche Gruppen empfohlen wird. Die zuständige Pandemie-Impfkommission werde in der nächsten Woche entsprechende Empfehlungen abgeben.

AFP