Bundestagswahl: Berlin bereitet sich auf komplette Wiederholung vor (Archivbild) / Photo: DPA (dpa)
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Die Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin stellt die Bezirke bereits jetzt vor erhebliche organisatorische Herausforderungen. Noch offen ist, ob das Bundesverfassungsgericht eine teilweise oder eine komplette Wiederholung für richtig hält - und auch, wann es sein Urteil dazu verkündet. Denkbar wäre eine Entscheidung schon im September. Die Bezirksämter stellen sich auf alle denkbaren Varianten ein und darauf, die Wahl in kurzer Zeit organisieren zu müssen, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergeben hat.

Der Bundestag hatte im November 2022 mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossen, dass wegen Wahlpannen in 327 der Berliner 2256 Wahlbezirke neu gewählt werden muss, außerdem in 104 der 1507 Briefwahlbezirke. Dagegen hatte die Unionsfraktion im Bundestag geklagt, weil sie eine Wiederholung nur in einem kleinen Teil der Berliner Wahlbezirke für nicht weitgehend genug hält.

Ob das Bundesverfassungsgericht nun eine teilweise oder eine komplette Wiederholung für angemessen hält, ist noch offen. Bei den Wahlen zum Bundestag und zum Abgeordnetenhaus am 26. September 2021 gab es in Berlin zahlreiche Probleme und Mängel, etwa lange Wartezeiten vor Wahllokalen und falsche oder fehlende Stimmzettel. Die Abgeordnetenhauswahl war bereits im Februar wiederholt worden.

Bei früher Termin-Bekanntgabe wäre Wahlwiederholung im November machbar

Auf die Frage, ob er eine komplette Wiederholung der Bundestagswahl in der Hauptstadt schon im November für machbar halte, sagte der im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zuständige Wahlleiter Rolfdieter Bohm: „Unter der Voraussetzung, dass zumindest der Verkündungstermin zeitnah bekanntgegeben würde, wäre das zu schaffen. Wichtig wäre, dass es einen möglichst langen Vorlauf zur Bekanntgabe des Verkündungstermins gibt.“ Wenn der feststehe, lasse sich der voraussichtliche Termin der Wiederholungswahl einfach ermitteln. Nach der Urteilsverkündung muss innerhalb von 60 Tagen gewählt werden.

Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler argumentierte bereits Mitte Juli bei einer Anhörung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, er halte einen Wahltermin ab der zweiten Januarhälfte für wünschenswert. Einen idealen Termin gebe es aber nicht, so die in Marzahn-Hellersdorf für Bürgerdienste zuständige Bezirksstadträtin Juliane Witt. Die größten Herausforderungen bei der Organisation der Wahl seien insbesondere die Suche nach verfügbaren Wahlräumen und die Bindung, Schulung und Einsatzplanung einer Vielzahl von Wahlhelfern innerhalb eines sehr knappen Zeitraumes.

dpa