Archivbild: Eine Ermittlerin bei einer Recherche nach sexuellen Inhalten. / Photo: DPA (dpa)
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Wegen des Verdachts auf Kinder- und Jugendpornografie hat die Berliner Polizei 20 Wohnungen von Verdächtigen durchsucht. Dabei beschlagnahmten die Polizisten am Dienstagmorgen vor allem Computer und Handys, wie mitgeteilt wurde. Den mutmaßlichen Tätern wird vorgeworfen, pornografische Aufnahmen von Kindern und Jugendlichen von anderen erhalten, aus dem Internet heruntergeladen oder weiterverbreitet zu haben. Die Polizei teilte mit, es gehe um den Anfangsverdacht „des Besitzes, der Besitzverschaffung und Verbreitung von Kinderpornografie und Jugendpornografie“.

Die Ermittlungen richteten sich gegen 20 Verdächtige, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Durchsucht würden deren Privatwohnungen. Dabei gehe es ersten Erkenntnissen zufolge um Einzelfälle und nicht um ein Netzwerk. Rund 40 Polizisten seien unterwegs, teilte die Polizei auf Twitter mit.

NCMEC leitet Informationen an Polizei weiter

Die Hinweise zu den Verdächtigen wurden laut Staatsanwaltschaft über Whatsapp-Gruppen ermittelt oder stammten von der US-amerikanischen Nicht-Regierungsorganisation NCMEC („National Center for Missing and Exploited Children“, deutsch: Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder). Amerikanische Internetanbieter sind verpflichtet, Verdachtsfälle von Kinderpornografie an dieses Zentrum zu melden.

Das NCMEC leitet die Hinweise, die oft private IP-Adressen von Computern enthalten, an die Polizei weiter. Geht es um IP-Adressen in Deutschland, wird das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) informiert, das wiederum die LKAs in den Bundesländern einbezieht. Ermittelt werden dann die Nutzer der IP-Adressen. Durch die vielen Hinweise aus den USA stieg auch in Deutschland zuletzt die Zahl der Ermittlungen zu Besitz, Herstellung und Verbreitung von Missbrauchs-Inhalten.

Unterschiedliche Motive der Verdächtigen

Die Motive der Verdächtigen und die Schwere der Vorwürfe seien allerdings unterschiedlich, schrieb die Polizei. „Pädosexuelle erstellen das Material z. B. selbst, Sammler suchen stetig ‚Neues‘. Gelegenheitskonsumenten und neuerdings auch Jugendliche verbreiten kinderpornografische Dateien zu Unterhaltungszwecken.“ Durch die Durchsuchungen und Beschlagnahmungen von Computern, auf denen entsprechende Fotos oder Videos gespeichert sind, will die Polizei klären, um welche Anschuldigung es konkret geht und zugleich Beweise für Anklagen und Verurteilungen sichern.

Die Polizei warnte am Dienstag, schon der Besitz oder das Weiterleiten von Bildern über das Internet könne zu Strafverfahren und Durchsuchungen führen. Sie twitterte dazu mehrere Beispiele von Tatvorwürfen, um mögliche Täter abzuschrecken.

dpa