Symbolbild: Ein Kleiner Waffenschein auf einem Tisch. Darauf eine Schreckschuss-Pistole und Munition. (dpa)
Folgen

Tobias R. aus Hanau hat einer Recherche zufolge monatelang keine Unterlagen zur Aufbewahrung seiner Waffen abgegeben. Das berichtet die „Frankfurter Rundschau“ am Montag. Demnach konnte der spätere Attentäter vom 19. Februar 2020 dank Versäumnissen der Waffenbehörde trotz bereits zutage getretener Auffälligkeiten sogar einen Europäischen Feuerwaffenpass erhalten.

Wohnsitz in München nie angemeldet De Waffenbehörde des Main-Kinzig-Kreises habe Tobias R. wiederholt aufgefordert, einen Nachweis zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung seiner Waffen vorzulegen. Laut seiner Akte sei dies erstmalig Mitte 2017 geschehen. Außerdem habe er gegen die Meldepflicht verstoßen. R. habe seit 2014 in München gewohnt und sei dort Mitglied bei einem Schützenverein gewesen. Einen Wohnsitz in der bayrischen Hauptstadt habe er jedoch nie angemeldet. Aus diesem Grund sei weiter das Amt in Linsengericht für den Rechtsextremisten zuständig gewesen. Laut Bericht blieb dieses auffällige Verhalten jedoch für ihn folgenlos. Eine genauere Überprüfung habe es nie gegeben.

Derzeit wird mögliches Behördenversagen untersucht Sachbearbeiter hätten zwar die Verstöße festgestellt und bei R. über die ordnungsgemäße Aufbewahrung seiner Waffen in München nachgefragt. Der Hanauer Attentäter habe jedoch nie einen Nachweis vorgelegt. Bezüglich der Anmeldung eines Wohnsitzes in München habe er auf Nachfrage nur geantwortet, es entscheide sich erst, ob dieser beibehalten werde. Wegen laufender Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Waffenbehörde habe das Amt auf die Vorwürfe der Zeitung nicht reagiert. Ein Sprecher des Main-Kinzig-Kreis habe mitgeteilt, es könnten derzeit „keine vertiefenden Angaben“ über die Angelegenheit gemacht werden. Das Amt verweist dem Bericht zufolge lediglich auf frühere Antworten, in denen der Kreis Kritik zurückwies. Dem zuständigen Amt hätten keine Hinweise vorgelegen, „die einen Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis begründet hätten“. Die Kontrollen seien „wie vorgeschrieben“ erfolgt.

TRT Deutsch