20.02.2020, Hessen, Hanau: Polizeiabsperrungen sind am am Heumarkt zu sehen, wo mehrere Menschen ums Leben gekommen waren. Der 43-jährige Deutsche Tobias R. hatte bei der blutigen Tat neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen. (dpa)
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Die Staatsanwaltschaft Hanau hat ihre Ermittlungen zu einem angeblich bewusst verschlossenen Notausgang an einem der Tatorte des rassistischen Anschlags eingestellt. Es habe sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Grundlage der Untersuchungen waren demnach Anzeigen von zwei Überlebenden des Attentats sowie von Angehörigen eines der Opfer. Diese hätten vor allem den Vorwurf der fahrlässigen Tötung erhoben. Bei dem Attentat am 19. Februar vergangenen Jahres hatte ein 43-jähriger Deutscher neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen, bevor er mutmaßlich seine Mutter und schließlich sich selbst tötete.
Nach Auffassung der Anzeigeerstatter habe an dem Tatort - eine Bar im Hanauer Stadtteil Kesselstadt - nach baulichen Veränderungen ein Fluchtweg gefehlt, der vom Eingang weg und nicht zum Eingang hin führte. Auch sei der Notausgang in den vorangegangenen rund zwei Jahren so von innen abgeschlossen gewesen, dass er nicht ohne einen Schlüssel habe geöffnet werden können, bemängelten sie. Zudem ging die Staatsanwaltschaft dem Vorwurf nach, es gebe Anhaltspunkte dafür, dass örtliche Polizeibeamte von dem zugebauten ursprünglichen Fluchtweg in der Bar als auch von dem verschlossenen Notausgang gewusst hätten und dieser sogar auf deren Anordnung hin verschlossen worden sei.
In der 40 Seiten umfassenden Presseerklärung erklärte die Staatsanwaltschaft, die Verschlussverhältnisse des Notausgangs in der Tatnacht hätten sich nicht mit hinreichender Sicherheit aufklären lassen. «Konkrete tatsächliche Anhaltspunkte dahingehend, dass durch Polizeibeamte oder Angehörige des Ordnungsamtes ein Verschließen des Notausgangs angeordnet oder geduldet worden wäre, haben sich nicht ergeben», so die Ermittler. Ein nachträglich eingebauter Lagerraum, der den unmittelbaren Fluchtweg vom hinteren Schankbereich der Bar zum Notausgang versperrt habe, sei nach Auskunft des Bauamtes nicht zu beanstanden gewesen. Es könne auch nicht mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden, dass zweien der Opfer „durch einen unverschlossenen Notausgang die Flucht geglückt wäre, wenn sie zu diesem anstelle in Richtung des Lagerraums geflüchtet wären“, erklärte die Staatsanwaltschaft.

dpa