In einem Großverfahren wegen Volksverhetzung gegen zehn Rechtsextreme vor dem Landgericht Dortmund ist am Montag die Anklage verlesen worden. Die zehn Angeklagten schwiegen jedoch zu den Vorwürfen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Staatsanwaltschaft legt ihnen zur Last, bei zwei aufeinanderfolgenden Kundgebungen am 21. September 2018 durch Dortmund gezogen zu sein und dabei antisemitische Parolen skandiert zu haben.
An den Aufmärschen beteiligten sich nach Angaben des Gerichts jeweils hundert beziehungsweise 70 Menschen. Auf in Onlinenetzwerken verbreiteten Videos war zu sehen, wie Teilnehmer unter anderem die Parole „Wer Deutschland liebt, ist Antisemit“ skandierten. Zahlreiche Demonstrierende schwenkten Reichsflaggen. Zu den Demonstrationen hatte die rechtsextreme Kleinstpartei „Die Rechte“ aufgerufen.
Die Demonstrationen sorgten für Betroffenheit und Entsetzen in der Öffentlichkeit. Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) nannte es „unerträglich“, dass Neonazis durch „unsere Städte“ ziehen. Scharfe Kritik gab es aber auch an der Polizei, die nicht eingriff. Später beschäftigte der Einsatz den Innenausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags.
Aus Platzgründen findet der Prozess in einem Freizeitzentrum statt. Wegen des großen medialen Interesses sowie erwartbaren Versammlungen von Rechts- und Linksextremen kündigte die Polizei an, an den Verhandlungstagen mit „ausreichend“ Kräften rund um den Veranstaltungsort präsent sein zu wollen. Für das Verfahren sind zunächst fünf weitere Verhandlungstage bis Anfang Januar angesetzt.
AFP
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