17. Februar 2022, Hessen, Frankfurt/Main: Der Angeklagte (r.) und mutmaßliche Verfasser der „NSU 2.0“-Drohschreiben wird in Handschellen in den Verhandlungssaal geführt. Dem Berliner werden unter anderem Beleidigung, versuchte Nötigung und Bedrohung vorgeworfen. (dpa)
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Im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben hat der Angeklagte die Vorwürfe der Anklage bestritten. „Von einer rechtsextremen Gesinnung kann bei mir keine Rede sein“, sagte der 54-Jährige aus Berlin am Donnerstag vor dem Frankfurter Landgericht. Er räumte lediglich ein, Mitglied eines rechten Forums im Darknet gewesen zu sein. Dort seien in einer geschlossenen Chatgruppe auch Polizisten gewesen, sagte Alexander M.

„Frustrierte Polizeibeamte“ für Drohbriefserie verantwortlich?
In diesem Forum seien viele antisemitische Äußerungen gefallen, der Umgangston sei „unter aller Sau“ gewesen. Er beschrieb sich als Opfer von Tricksereien, das als Täter hingestellt werden solle. Er habe Insiderwissen, behauptete M., wolle dann aber in ein Zeugenschutzprogramm. Fragen des Gerichts und der anderen Prozessbeteiligten wollte M. nicht beantworten.
M. sagte, verantwortlich für die Drohbriefserie sei die hessische Polizei. Die Schreiben seien in ihrer Ausdrucksweise von „frustrierten Polizeibeamten geschrieben" worden. Gruppenmitglieder hätten Polizeiinterna veröffentlicht. Er habe auch nie bei der hessischen Polizei angerufen, um an die nicht öffentlich zugänglichen Daten der Betroffenen der Drohbriefe zu gelangen. Alle Vorwürfe abgestritten
Er sei sich sicher, dass in der Gruppe die Idee aufgekommen sei, ihn als Alleintäter darzustellen. Auch die anderen Vorwürfe aus der Anklage, darunter unter anderem der Besitz von Kinder- und Jugendpornografie sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz, stritt er ab.

Der Angeklagte muss sich seit Mittwoch vor dem Frankfurter Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem Beleidigung in 67 Fällen, versuchte Nötigung und Bedrohung vor. Außerdem geht es um die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften sowie einen Verstoß gegen das Waffengesetz.
Die Serie der Drohschreiben hatte im August 2018 mit Todesdrohungen gegen die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz und deren Familie begonnen. Die Schreiben waren mit „NSU 2.0“ unterzeichnet in Anspielung auf die 2011 aufgeflogene rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Unter den Adressaten der Schreiben waren Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens sowie Behörden. Besonders häufig betroffen waren Frauen, die öffentlich engagiert und erfolgreich sind.

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