25.02.2021, Nordrhein-Westfalen, Bonn: Kardinal Georg Bätzing, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, nimmt an einer Videokonferenz der digitalen Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz teil. (dpa)
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Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, hat Pläne der Bundesregierung zur Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibung kritisiert. „In der Gesamtkonzeption des Abtreibungsrechts trägt das Werbeverbot zu einer objektiven und seriösen Beratung und Information der Frau in einer Konfliktsituation bei“, schrieb der katholische Bischof in einem Beitrag für die „Süddeutsche Zeitung“ (Samstag).
Die neue Bundesregierung will den umstrittenen Gesetzesparagrafen 219a, der das Werbeverbot für Abtreibungen regelt, so schnell wie möglich abschaffen. Der Paragraf untersagt Ärztinnen und Ärzten, Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich zur Verfügung zu stellen.
Kritisch sieht Bätzing außerdem eine Passage im Koalitionsvertrag, wonach eine Schwangerschaftskonfliktberatung über die Corona-Pandemie hinaus auch online möglich sein soll. In dieser schwierigen Lage sei eine persönliche Beratung in Präsenz deutlich vorzuziehen, so der Bischof von Limburg. Zudem wolle die Ampel-Koalition eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin einsetzen und in dieser unter anderem prüfen, ob die Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches möglich sei, schrieb Bätzing. Auch das sei nicht angemessen.
„Wir halten eine solche außerstrafrechtliche Regelung mit Blick auf den Schutz des Lebens für unzureichend.“ Es sei hier auf die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts hinzuweisen, dass der Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich als Unrecht anzusehen und deshalb rechtlich verboten sei. Die Verortung des Themas in der Koalitionsvereinbarung unter der Zwischenüberschrift „Reproduktive Selbstbestimmung“ deute auf eine „problematische Verschiebung der Sichtweise“ hin, kritisierte Bätzing. „Wir wenden uns deshalb gegen eine Änderung des Abtreibungsrechts, die den Schutz des ungeborenen Lebens zurücknimmt. Eine solche Änderung kann nicht für sich in Anspruch nehmen, fortschrittlich und modern zu sein.“

dpa