Die telefonische Krankschreibung läuft mehr als zwei Jahre nach ihrer pandemiebedingten Einführung aus. (dpa)
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Die telefonische Krankschreibung läuft mehr als zwei Jahre nach ihrer pandemiebedingten Einführung aus. Ab dem 1. Juni entfällt die Regelung, und die Patientinnen und Patienten müssen für eine Krankschreibung etwa aufgrund leichter Atemwegserkrankungen wieder in die Arztpraxis kommen oder die Videosprechstunde nutzen, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern am Montag in Berlin mitteilte. Eine Wiederauflage der Sonderregelung sei je nach Pandemiegeschehen aber möglich. Sollte die Corona-Pandemie in den kommenden Monaten wieder an Fahrt gewinnen, könne die Regelung für bestimmte Regionen oder bei Bedarf auch bundesweit wieder aktiviert werden. Die telefonische Krankschreibung war im Zuge der Corona-Pandemie erstmals im Frühjahr 2020 eingeführt und seither mehrfach verlängert worden. Unabhängig von den Corona-Sonderregelungen gilt, dass Versicherte aufgrund einer Videosprechstunde eine Krankschreibung erhalten können. Voraussetzung ist, dass zur Abklärung der Arbeitsunfähigkeit keine unmittelbare körperliche Untersuchung notwendig ist.

AFP