23.03.2022, Ukraine, Mariupol: Eine Panzerkolonne mit dem aufgemalten Z-Symbol erstreckt sich in die Ferne, während sie auf der Autobahn Mariupol-Donezk in Richtung Norden fährt. (dpa)
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Polizei und Staatsanwaltschaften in mehreren Bundesländern haben einem Bericht zufolge mehr als 140 Ermittlungsverfahren wegen „Befürwortung des russischen Angriffskriegs“ eingeleitet. In der Mehrheit der Fälle geht es um die Verwendung des „Z“-Symbols, mit dem die russische Armee in der Ukraine unter anderem ihre Panzer und Fahrzeuge kennzeichnet, berichteten die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Montagsausgaben).

Allein in Sachsen-Anhalt wurden seit dem Beginn der russischen Invasion in der Ukraine am 24. Februar mindestens 19 mutmaßliche Verstöße gegen Paragraf 140 des Strafgesetzbuchs erfasst, der das Belohnen und Billigen von Straftaten unter Strafe stellt. In 17 dieser Fälle ging es laut Angaben des Landesinnenministeriums um die Verwendung des „Z“-Symbols.
„Z“-Symbol in mehreren Bundesländern verboten
Die Verwendung des Symbols wird in mehreren Bundesländern als „rechtswidrige Unterstützung des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs“ gewertet. „Das Zeigen dieses Symbols in der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg führt zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, wenn nach dem Gesamtkontext ein Befürworten oder Gutheißen des russischen Angriffskriegs zum Ausdruck gebracht werden soll“, teilte eine Sprecherin des Innenministeriums in Magdeburg mit.
Auch in Hamburg wurden bereits mindestens 17 Verfahren wegen des Verdachts der „Billigung eines Angriffskriegs“ eingeleitet, in 16 davon ging es ebenfalls um die Verwendung des „Z“-Symbols.
In Nordrhein-Westfalen sind dem Landesinnenministerium 37 Ermittlungsverfahren bekannt. „Davon hatten 22 Ermittlungsvorgänge das ‚Z-Symbol‘ als Zeichen der Solidarität mit den russischen Militärbefehlshabern zum Inhalt“, teilte eine Ministeriumssprecherin dem RND mit. Darüber hinaus wurden in Nordrhein-Westfalen seit Kriegsbeginn mehr als hundert Sachbeschädigungen festgestellt, die in einem Zusammenhang mit dem Krieg stehen. Auch dabei habe das „Z“ in etlichen Fällen eine Rolle gespielt, erklärte die Sprecherin.
Tatsächliche Zahl der Ermittlungen wohl deutlich höher
Nicht in allen Bundesländern werden Ermittlungsverfahren wegen „Befürwortung des russischen Angriffskriegs“ von den Behörden gesondert erfasst. Die tatsächliche Zahl der registrierten Straftaten in Zusammenhang mit dem Krieg dürfte deshalb noch um einiges höher sein.
Dem bayerischen Justizministerium liegen beispielsweise keine Daten zur Zahl dieser Ermittlungsverfahren vor. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) betonte jedoch, die bayerischen Staatsanwaltschaften gingen konsequent gegen Personen vor, die den „völkerrechtswidrigen Angriffskrieg“ öffentlich billigten. „Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut unserer Verfassung. Jeder darf seine Meinung in Deutschland äußern. Die Meinungsfreiheit endet aber dort, wo das Strafrecht beginnt“, sagte Eisenreich. Der Minister erklärte: „Wir akzeptieren nicht, wenn völkerrechtswidrige Verbrechen gebilligt werden.“

dpa