Schweiz: Kein Verbot von Nazi-Symbolen im öffentlichen Raum (Symbolbild) (dpa)
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Verschwörungstheoretiker haben auch in der Schweiz antisemitische Ideologien mit der Corona-Pandemie in Verbindung gebracht. Die Aargauer Mitte-Nationalrätin Marianne Binder fordert nun, das gesetzlich zu verbieten. Das berichtete das Schweizer „Tagblatt“.

Zudem würden bei Anti-Corona-Demos auch nationalsozialistische Symbole in der Öffentlichkeit gezeigt, was in der Schweiz nicht strafbar ist. Mit einem Antrag zur Änderung der Gesetzesvorlage setzt sich Binder dafür ein, auch die Verwendung von Kennzeichen des Nationalsozialismus unter Strafe zu stellen.

Der Bundesrat sieht das anders. Solange nicht die Absicht bestehe, Dritte zu beeinflussen und sie für die Ideologie zu gewinnen, bleibe es straffrei. In einer schriftlichen Erklärung vom Donnerstag heißt es: Gegen die Verwendung von Nazi-Symbolen ohne Propagandazwecke sei „Prävention besser geeignet als strafrechtliche Repression“.


Für die Opfer des Holocaust und ihre Nachkommen sei das Zur-Schau-Stellen dieser Kennzeichen zwar schockierend und sehr belastend. Sofern damit keine Propaganda bezweckt werde, könne die öffentliche Verwendung rassistischer Symbole aber nicht unter Strafe gestellt werden. Das würde „die Menschenwürde und den öffentlichen Frieden nur mittelbar beeinträchtigen“. Ob es sich dabei um Propaganda handele, müsse im Einzelfall geprüft werden.

Laut Rechtssprechung des Bundesgerichts sei es jedoch hinzunehmen, „dass auch stoßende Ansichten vertreten werden, selbst wenn sie für die Mehrheit unhaltbar sind.“

TRT Deutsch