Symbolbild: Fahne der Schweiz (dpa)
Folgen

Ein Medienbericht hat in einem Folterfall mit Beteiligung von mutmaßlichen PKK-Mitglieder ein umstrittenes Vorgehen der Schweizer Behörden aufgedeckt. Vieles deute darauf hin, „dass die Behörden die PKK nicht allzu offensichtlich an den Pranger stellen wollten“, schrieb die Berner Zeitung am Sonntag.

Der Vorfall ereignete sich demnach am 7. Mai 2019. Insgesamt sechs Beschuldigte hätten im Keller einer Bieler Pizzeria einen kurdischen Mitarbeiter mehr als sechs Stunden festgehalten und gefoltert. Sie hätten das Opfer des Verrates beschuldigt und ein Geständnis erzwingen wollen. Der Grund: Der Angestellte soll angeblich den Besitzer des Ladens und dessen Bruder, die beide in der Türkei verhaftet wurden, der Polizei gemeldet haben. Die Staatsanwaltschaft klagte laut Bericht lediglich vier der insgesamt sechs Beschuldigten wegen Freiheitsberaubung, versuchter Nötigung und Körperverletzung im Folterkeller an. Danach „kontaktierte eine Bundesbehörde die Schweizer PKK-Führung und gab eine Warnung durch“. PKK-Kadermann Deniz D. habe anschließend die Schweiz verlassen und sei verschwunden. Die für den Fall zuständige Bieler Staatsanwältin habe lediglich eine nationale Fahndung angeordnet, was dem Anführer der Foltertruppe die Flucht erleichtert habe. Ein weiteres Mitglied habe nicht identifiziert werden können.

Staatsanwaltschaft: „Grausame Behandlung“ des Opfers
Die Staatsanwaltschaft der Region Berner Jura-Seeland spricht in ihrer Anklageschrift von einer „grausamen Behandlung“ des Kurden, wie die Zeitung berichtet. Die Folter sei „im Namen der PKK“ verübt worden.

Die mutmaßlichen Mitglieder der Terrororganisation sollen das Opfer auch psychologisch unter Druck gesetzt und dessen Kinder bedroht haben. Bei dem Anführer der mutmaßlichen Täter soll es sich um Deniz D. handeln: laut „Berner Zeitung“ ein „hochrangiger Kadermann des Schweizer PKK-Ablegers“.

Das Opfer erlitt laut Bericht eine Prellung des Augapfels, eine Rissquetschwunde am Auge sowie eine Mittelgesichtsfraktur. Acht Tage später habe ihn die Terrororganisation PKK erneut konfrontiert und in den Kurdischen Kulturverein Biel beordert. „Was dort genau geschah, ist umstritten“, schreibt die Zeitung. Der Staatsanwaltschaft zufolge schickte der PKK-Kadermann Deniz D. seine Partnerin nach Biel und beauftragte sie mit einer Videoaufnahme des Geständnisses des Pizzeria-Angestellten.

Partnerin von Deniz D. im Verdacht
Im Verhör habe die beschuldigte Partnerin von Deniz D. angegeben, sie hätte nichts mit dem erzwungenen Geständnis und dem Video zu tun. Auch eine PKK-Mitgliedschaft wies sie demnach zurück.

Doch eine Nachricht, die sie einen Tag nach dem Vorfall im Kulturverein an den PKK-Kadermann Deniz D. geschickt habe, sei belastend. Darin schreibe sie: „Seit langer Zeit habe ich nicht so ein ängstliches und sorgenvolles Gesicht gesehen. Ich kann dir nicht beschreiben, was ich gefühlt habe.“

TRT Deutsch