Österreich: U-Ausschuss soll mögliche ÖVP-Korruption untersuchen. (Symbolbild) (dpa)
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Das österreichische Parlament hat einen Untersuchungsausschuss zur Prüfung von Korruptionsvorwürfen gegen die konservative Kanzlerpartei ÖVP auf den Weg gebracht. Der U-Ausschuss wurde am Donnerstagabend auf Antrag der Opposition eingesetzt. Es gehe um die Frage, „wer die politische Verantwortung dafür trägt, dass in unserem Land in den letzten Jahren ein mutmaßliches System der Korruption und des Machtmissbrauchs zum zentralen Instrument von Regierungspolitik werden konnte“, hieß es im Antrag der Sozialdemokraten, der rechten FPÖ und der liberalen Neos.

Mit Steuergeldern manipulierte Meinungsumfragen finanziert?

Sebastian Kurz war Anfang Oktober als Kanzler zurückgetreten, nachdem Staatsanwälte Durchsuchungen im Kanzleramt, in der ÖVP-Zentrale und im Finanzministerium angeordnet hatten. Die Ermittler haben unter anderem den Verdacht, dass Kurz und sein Führungszirkel mithilfe von abgezweigten Steuergeldern manipulierte Meinungsumfragen finanziert haben könnten. Kurz, der die Vorwürfe bestreitet, trat vorige Woche auch als Parteichef ab und gab diese Woche sein Parlamentsmandat zurück. Der U-Ausschuss will nun seine Methoden auf dem Weg an die Spitze der ÖVP und der Regierung unter die Lupe nehmen. Ein vorangegangener Ausschuss hatte die mutmaßliche Käuflichkeit der früheren ÖVP-FPÖ-Regierung untersucht. Die Parteien kamen jeweils zu unterschiedlichen Schlüssen. Gegen Kurz läuft auch wegen des Verdachts einer Falschaussage in diesem sogenannten Ibiza-Ausschuss ein Ermittlungsverfahren. Bei seiner Befragung im Parlament soll Kurz seine Rolle bei einer hochrangigen Postenbesetzung in einem Glücksspielkonzern heruntergespielt haben. Kurz bestreitet das.

Keine Öffentlichkeit von Untersuchungsausschüssen in Österreich Im Gegensatz zum Deutschen Bundestag sind Untersuchungsausschüsse im österreichischen Nationalrat nicht öffentlich. Medien dürfen ausschließlich schriftlich berichten. Ton- und Bildaufnahmen sind verboten. Zuletzt wurde immer wieder gefordert, auch die Öffentlichkeit bei den Befragungen zuzulassen. Außerdem ist vorgeschrieben, dass der Nationalratspräsident stets den Vorsitz eines U-Ausschusses führt. Er kann diese Aufgabe nur selbst an Stellvertreter delegieren. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) steht als früherer Innenminister jedoch selbst auch im Fokus des neuen Ausschusses.

dpa