Symbolbild: Justitia (dpa)
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Ein Gericht in Basel hat das Strafmaß eines verurteilten Vergewaltigers unter anderem mit Verweis auf das Verhalten des Opfers reduziert. Weil es deshalb einen öffentlichen Aufschrei der Empörung und auch scharfe Kritik von Juristen gab, nahm das Gericht am Donnerstag dazu Stellung.
Die Gerichtspräsidentin hatte in dem mündlichen Urteil vergangene Woche nach Medienberichten von Signalen gesprochen, die das Opfer ausgesandt habe. Die Tat passierte im Februar 2020 nach dem Besuch eines Clubs in Basel. Den Berichten nach sagte die Gerichtspräsidentin zudem, die Tat habe nicht lange gedauert, und das Opfer sei nicht schwer verletzt worden. Die betroffene Frau teilte über ihre Anwältin mit, sie sei schockiert, dass ihr eine Mitschuld an der Tat zugeschoben werde. Für sie sei es völlig unverständlich, wie eine Richterin sich so äußern könne.
„Bemisst das Gericht die Strafe, so hat es jeweils die konkreten Tatumstände, die konkrete Situation des Täters, seinen konkreten Tatbeitrag und die konkreten Auswirkungen auf das Opfer zu berücksichtigen“, teilte das Appellationsgericht (Berufungsgericht) nun mit. „Wenn dabei geprüft wird, wie der Beschuldigte die Situation interpretiert hat, geht es lediglich darum, das Verschulden des Täters zu bemessen und nicht darum, das Opfer zu disqualifizieren.“
Zu Einzelheiten aus der mündlichen Begründung wollte sich eine Gerichtssprecherin nicht äußern. Das ausführliche schriftliche Urteil werde in einigen Wochen publiziert. Das Strafmaß war von über vier auf drei Jahre reduziert worden, die Hälfte davon auf Bewährung.

dpa