Einem jüngst veröffentlichten EuGH-Urteil zufolge sind die seit 2019 in Österreich geltenden Kindergeldregeln diskriminierend. (dpa)
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Die Kindergeldregeln in Österreich verstoßen gemäß einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht. Hintergrund ist, dass Ausländer dort unter bestimmten Umständen weniger Kindergeld bekommen als Österreicher. Betroffen sind Arbeitnehmer, deren Kinder sich permanent in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten.

Österreich koppelt die staatlichen Zahlungen seit einiger Zeit an die dortigen Lebenshaltungskosten. „Dieser Mechanismus stellt eine ungerechtfertigte mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit von Wanderarbeitnehmern dar“, teilte das oberste Gericht der EU am Donnerstag mit (Rechtssache C-328/20).

Kickl will jetzt EU-Recht für Kinder im Ausland kippen

Österreich drohen nun Nachzahlungen in Höhe von 220 Millionen Euro, berichtet der „Kurier“. In Reaktion auf das Urteil fordert FPÖ-Chef Herbert Kickl nun, künftig „keinen Cent“ mehr für Kinder im Ausland zu zahlen. „Nationalstaaten sollen selbst entscheiden, unter welchen Bedingungen sie Familienleistungen gewähren und ob das Geld auch ins Ausland bezahlt werden soll. Es braucht da keine Anleitung aus Brüssel“, so Kickl. Dies bedeute, „weniger EU, dafür Rückgabe der Kompetenzen an die Nationalstaaten muss das Ziel sein", fordert Kickl.

Mit der Entscheidung gab der EuGH einer sogenannten Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission statt. Sollte Österreich dem Urteil nicht nachkommen, kann die Kommission erneut klagen und eine Geldstrafe beantragen. Die Kindergeld-Regelung aus dem Jahr 2019 galt als Prestigeprojekt der damaligen Koalitionsregierung zwischen konservativer ÖVP und rechter FPÖ. Die Anpassung führte zu mehr Kindergeld, wenn Kinder etwa in Großbritannien oder Irland lebten. Die Zahlungen beispielsweise für Kinder in Rumänien wurden dagegen mehr als halbiert.

TRT Deutsch und Agenturen