EuGH: Eltern von minderjährigen Asylsuchenden haben Anspruch auf Schutz (dpa)
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Eltern gestärkt, deren minderjährigen Kindern in Deutschland nach einem Asylantrag Schutz gewährt wurde. Nach einem Urteil vom Donnerstag haben Vater und Mutter nach EU-Recht ebenfalls Anspruch auf Schutz, wenn sie vor der Volljährigkeit ihres Kindes formlos einen entsprechenden Antrag stellen. Zudem stellte das Gericht klar, dass die Bewilligung nicht von der „Wiederaufnahme des Familienlebens“ zwischen den Eltern und dem Kind abhängig gemacht werden darf. Auch dürfen Leistungen und Schutzstatus nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes nicht einfach wieder eingeschränkt werden. Die Klarstellungen des EuGH (Rechtssache C-768/19) werden nun Grundlage für ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht sein. Dieses hat darüber zu entscheiden, ob ein afghanischer Staatsangehöriger sogenannten subsidiären Schutz mit der Begründung beanspruchen kann, dass seinem Sohn dieser Schutzstatus zuerkannt wurde. Deutsche Behörden hatten dies verneint - unter anderem mit der Begründung, dass der Vater erst nach dem 18. Geburtstag seines Sohn förmlich einen Asylantrag gestellt hatte. Subsidiärer Schutz wird in Deutschland gewährt, wenn einem Asylsuchenden weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können, im Herkunftsland aber zum Beispiel durch bewaffnete Konflikte ernsthafter Schaden droht. Eine Asylberechtigung haben lediglich politisch verfolgte Personen ohne eine Fluchtalternative innerhalb des Herkunftslandes oder anderweitigen Schutz vor Verfolgung. Der noch weitgehendere Flüchtlingsschutz wird insbesondere bei Verfolgung durch nichtstaatliche Akteuren gewährt.

dpa