Ein Kind am Zaun des Flüchtlingslager Vasilika, Griechenland.  (Getty Images)
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Die Bundesregierung hat der Regierung in Athen angeboten, sich finanziell an der Versorgung dort bereits anerkannter Flüchtlingen zu beteiligen, die von Deutschland nach Griechenland zurückgeschickt werden sollen. Ob die griechische Regierung dieses Angebot annehmen werde, sei noch offen, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Sonntag auf Nachfrage. Über den Vorschlag hatte zuerst die „Welt am Sonntag“ berichtet.
Hintergrund sind Entscheidungen deutscher Verwaltungsgerichte, die aufgrund der schlechten Unterbringungs- und Versorgungssituation in zahlreichen Fällen verhindert haben, dass in Griechenland anerkannte Schutzberechtigte dorthin zurückgebracht werden. Das Bundesinnenministerium sieht dadurch die Architektur des gesamten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems gefährdet.
Laut Ministerium haben im ersten Quartal dieses Jahres etwa 2900 Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland einen Asylantrag gestellt, denen bereits in Griechenland internationaler Schutz zuerkannt worden war. Darüber hinaus hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Angaben zufolge im gleichen Zeitraum rund 2100 Übernahme-Ersuchen für Asylsuchende im Rahmen der sogenannten Dublin-Verordnung an Griechenland gerichtet. Diese Verordnung besagt, dass im Regelfall das Land, in dem ein Asylsuchender zuerst registriert wird, für dessen Antrag zuständig ist.
Wie viel Geld Deutschland für eine ordentliche Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge, die es nach Griechenland zurückschicken will, ausgeben würde, ist noch nicht klar. Die Überlegungen befinden sich offenbar auch noch in einem sehr frühen Stadium. Auch bleibt offen, ob und wie es überhaupt möglich wäre, anerkannten, aber zurückgeschickten Schutzsuchenden dauerhaft eine andere Form der Versorgung zu garantieren als allen anderen in Griechenland aufhältigen Flüchtlingen.

Das Bundesinnenministerium teilte lediglich mit, Deutschland sei bereit, „eine entsprechende Unterbringung und Versorgung von aus Deutschland zurückzuführenden Schutzberechtigten auch mit eigenen Ressourcen zu unterstützen“.
Verwaltungsrichter hatten mehrfach festgestellt, anerkannten Schutzberechtigten drohe im EU-Mitgliedstaat Griechenland Obdachlosigkeit und Verelendung. Flüchtlinge erhielten keine ausreichenden Sozialleistungen und hätten in Griechenland auch keine reelle Chance, sich ein Existenzminimum aufzubauen.

dpa