Regierung plant Kopftuchverbot per Beamtengesetz (dpa)
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Das neue Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamtinnen und Beamten sieht vor, dass das Tragen weltanschaulicher und religiös konnotierter Kleidungsstücke oder Merkmale verboten werden kann, wenn diese „objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung der Beamtin oder des Beamten zu beeinträchtigen“. Dies wird mit der „Neutralitätspflicht des Staates“ begründet.

Das Gesetz wurde ohne Debatte und mit den Stimmen der Regierungsparteien und der AfD verabschiedet. Nur die Linke stimmte dagegen. Grüne und FDP enthielten sich. Das Abstimmungsverhalten legt nahe, dass es tatsächlich nicht nur um eine Neutralitätspflicht geht. Abgeordnete der Regierungskoalition verneinen ein mögliches Kopftuchverbot und verstehen das Gesetz als Ermächtigungsgrundlage für die Regelung des öffentlichen Auftretens von Beamtinnen und Beamten.

Anlass war, dass ein nationalsozialistisches Tattoo eines Berliner Polizisten Aufmerksamkeit erregt hatte. Damit ermöglicht das Gesetz ein Vorgehen gegen NS-Symbole im Beamtendienst. Dies ist wohl ein wichtiger Schritt in Deutschlands sonst eher unzureichendem Vorgehen gegen rechtsextremes Gedankengut.

Das Gesetz geht jedoch weiter und erwähnt religiöse Konnotation. Doch warum werden religiöse Symbole nun mit faschistischen Tätowierungen gleichgesetzt? Gläubige verschiedener Religionen könnten betroffen sein.

Viele fürchten hier einen subtilen Weg zu einem Kopftuchverbot durch die Hintertür. Tatsächlich könnte das Gesetz aus juristischer Sicht ein bundesweites Kopftuchverbot im Beamtendienst ermöglichen. Die Verabschiedung des Gesetzes rief Kritik von Muslimen hervor. Es könnte deutschen Musliminnen, die das Kopftuch tragen, den Zugang zum Beamtendienst verwehren.

Das Kopftuch in Deutschland – ein andauernder Streit

Die Verunsicherung, die das Gesetz unter vielen Muslimen ausgelöst hat, muss im politischen und gesellschaftlichen Kontext gesehen werden. Seit Jahren gibt es fortlaufende Bestrebungen verschiedener Seiten, das Kopftuch zu verbieten.

Dass das neueste Gesetz ohne öffentliche Debatten oder signifikante Berichterstattung in den Medien verabschiedet wurde, wird von einigen Kritikern als ein Versuch interpretiert, auf eine subtile Art und Weise den Weg für eventuelle Einschränkungen zu ebnen.

Tatsächlich ist das Kopftuch mindestens seit Ende des letzten Jahrhunderts ein fester Bestandteil des politischen und Mediendiskurses in der Bundesrepublik. Der Fokus auf den Hijab sagt viel über Deutschlands anhaltende Probleme mit dem multikulturellen Charakter des Landes aus.

Die kulturelle Pluralität, die in Deutschland sichtbar ist, spiegelt sich nicht unbedingt im politischen Leben wider. Auch wenn die Geschichte der Bundesrepublik von Einwanderung geprägt ist, und selbst wenn sich die Wirtschaft des Landes auf die Arbeit von Migranten stützt, ist der multikulturelle und multikonfessionelle Aspekt der Gesellschaft nicht unbedingt Bestandteil der politischen Kultur.

Auch nach Jahrzehnten konstanter Einwanderung tut sich Deutschland sehr schwer damit, seine kulturelle Identität im Rahmen der demographischen Realität zu konstatieren. Dabei dient das Kopftuch rhetorisch der Abgrenzung der eher vage formulierten deutschen Leitkultur, die sich gern durch ihren Ausschluss des sichtbaren Islams definiert. Dieser wird gern als unerwünscht oder bedrohlich wahrgenommen.

Verbote des Kopftuchs können als Versuch gewertet werden, die Diversität in Deutschland zu unterdrücken. Dies wird in der langjährigen Bedeutung des Kopftuchs im politischen Diskurs deutlich.

Rassismus als strukturelles Problem

Symbolisch ermöglicht der Fokus auf das Kopftuch, auf Menschen verschiedener politischer Gesinnungen eine anti-islamische Rhetorik anzuwenden, ohne dabei unbedingt offen als islamophob gesehen zu werden. Es ist eine Gelegenheit, Ansprüche der deutschen kulturellen Überlegenheit zu äußern und Kontrolle über die Freiheiten einer Minderheit auszuüben, ohne sich als Rassist zu deklarieren.

Dies ist kein ausschließlich deutsches Phänomen, sondern muss im Kontext der westlich-europäischen negativen Faszination mit dem Islam verstanden werden.

Nicht nur wird das Kopftuch wie viele andere Facetten des Islam, die in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden, weiterhin von vielen als Symbol der Unterdrückung verstanden. Es wird auch oft als potentielle Gefahr für die freiheitliche Grundordnung, für die deutsche Demokratie oder auch als ultimatives Gegenteil zur sogenannten „Leitkultur“ präsentiert.

Auch nach jahrzehntelanger Präsenz sichtbarer Musliminnen in Deutschland wird der Islam weiterhin auf die gleichen Stereotypen reduziert.

Frage der Identität und Neutralität

Doch werden Einschränkungen religiöser Freiheiten selten offen als solche präsentiert. Dies würde der projizierten Idee einer inklusiven und gleichberechtigten Gesellschaft widersprechen. Einschränkungen können subtil durch Bürokratie oder unter dem Deckmantel der Laizität oder Neutralität ermächtigt werden.

Zwar können laut dem neuen Gesetz religiöse Merkmale des Erscheinungsbildes nur verboten werden, wenn sie die neutrale Amtsführung der Beamtin oder des Beamten beeinträchtigen könnten. Doch wie wird Neutralität definiert?

Der Begriff Neutralität kann genutzt werden, um die Verletzung von Menschenrechten zu verschleiern. So wird in Frankreich das Prinzip des Laizismus verwendet, um vor allem muslimischen Frauen von staatlicher Seite Beschränkungen in ihrer Kleidung und Ausübung ihrer Religion aufzuerlegen.

Offen islamophobe Praktiken werden dabei als Ausdrücke der Neutralität oder des Laizismus legitimiert, da eine Sichtbarkeit des Islams als nicht neutral präsentiert werden kann.

Es ist unbestreitbar, dass das Kopftuch Teil der deutschen Gesellschaft ist. Minderheiten werden weiterhin durch Diskurse über Integration und Assimilierung marginalisiert. Das neueste Gesetz ermöglicht nicht nur einen weiteren potentiellen Eingriff des Staates in die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Die Umstände zeigen auch, mit welcher Bequemlichkeit der Staat den Weg zur Beschränkung der religiösen Ausübung ebnen kann.

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