Rund neun Monate nach den tödlichen Schüssen auf einen Asylbewerber in Harsfeld bei Hamburg ist ein Ermittlungsverfahren gegen vier Polizeibeamte eingestellt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle bestätigte am Donnerstag eine entsprechende Entscheidung der Staatsanwaltschaft in Stade. Hintergrund des Verfahrens ist ein Polizeieinsatz mit Schusswaffengebrauch in einer Flüchtlingsunterkunft am 3. Oktober des vergangenen Jahres. Bei dem Einsatz starb ein 20-jähriger Asylsuchender aus dem Sudan.
Mit der Bewertung der Generalstaatsanwaltschaft in Celle, nach der die Stader Entscheidung „der Rechts- und Sachlage entspricht“, blieb die Beschwerde eines Angehörigen des jungen Mannes erfolglos. Laut Ermittlungen hatte sich der Sudanese mit einem Messer bewaffnet, als die Polizeibeamten die Unterkunft betraten. Die Einsatzkräfte hätten ihn laut und unmissverständlich aufgefordert, das Messer wegzulegen, hieß es. Sie hätten ihm den Schusswaffengebrauch angedroht, falls er dem nicht nachkomme.
Anstatt das Messer wegzulegen, sei der stark alkoholisierte Mann brüllend und mit erhobenem Messer auf die Polizisten zugerannt. Daraufhin seien 13 Schüsse auf den Angreifer abgegeben worden. Er sei elfmal getroffenen worden und noch am Einsatzort gestorben. „Rechtlich sind alle Schüsse für die angegriffenen Polizeibeamten als Notwehr und für einen aus der angrenzenden Küche schießenden Polizeibeamten als sogenannte Nothilfe gerechtfertigt gewesen“, erklärte die Staatsanwaltschaft in Stade.
7 Juli 2022

Tödliche Schüsse auf Flüchtling: Staatsanwaltschaft bestätigt Notwehrlage
Im Fall des erschossenen Asylbewerbers aus dem Sudan hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen vier Polizeibeamte eingestellt. Im Oktober 2021 kam es bei dem Einsatz in Harsfeld zu den tödlichen Schüssen in einer Flüchtlingsunterkunft.
epd
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