Der Bundesligist FSV Mainz 05 ist mit seiner Berufungsklage gegen den früheren Spieler Anwar El Ghazi vor Gericht gescheitert. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied am Mittwoch, dass die fristlose Kündigung des Niederländers wegen pro-palästinensischer Beiträge auf Instagram unrechtmäßig war.
Nach Angaben des Gerichts fielen El Ghazis Äußerungen im Zusammenhang mit seiner Unterstützung für Palästina unter die Meinungsfreiheit. Eine fristlose Entlassung sei daher nicht gerechtfertigt. Bereits im Sommer hatte das Arbeitsgericht Mainz entschieden, dass die Kündigung unwirksam war. Der Verein musste dem Spieler daraufhin das vertraglich vereinbarte Gehalt nachzahlen.
Mainz 05 erklärte nach der Entscheidung, man werde das Urteil akzeptieren. Vereinschef Stefan Hofmann sagte: „Wir akzeptieren die Entscheidung des Gerichts.“
El Ghazi war im Oktober 2023 zunächst suspendiert und später verwarnt worden, nachdem er in einem Instagram-Beitrag den Satz „From the river to the sea, Palestine will be free“ gepostet hatte – ein Slogan, der auf das Gebiet zwischen dem Jordanfluss und dem Mittelmeer verweist und die Forderung nach Freiheit für Palästina ausdrückt.
Anfang November 2023 löste der FSV schließlich den Vertrag mit dem Offensivspieler wegen „Äußerungen und Posts in sozialen Medien“ auf.
Der ehemalige niederländische Nationalspieler reagierte damals auf der Plattform X mit den Worten: „Steh für das Richtige ein, auch wenn du allein dastehst.“ Er schrieb weiter: „Der Verlust meiner Lebensgrundlage ist nichts im Vergleich zu dem Leid, das unschuldige und schutzlose Menschen in Gaza derzeit ertragen.“
Seit seiner Entlassung steht der 29-Jährige bei keinem Verein unter Vertrag.




















