Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Mittwoch Klagen von Bewohnern des Gazastreifens gegen deutsche Waffenexporte nach Israel abgewiesen. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit prozessualen Gründen und prüfte dabei nicht, ob die Waffenlieferungen gegen das Völkerrecht verstoßen.
Nach Angaben des Gerichts waren die Anträge der palästinensischen Kläger unzulässig, da die Bundesregierung ihre Genehmigungspraxis inzwischen geändert und die Erteilung neuer Ausfuhrlizenzen für Waffen, die im Gazastreifen eingesetzt werden könnten, gestoppt habe.
In einem der Verfahren hatte ein Palästinenser aus Gaza verlangt, Deutschland solle keine neuen Exportgenehmigungen für Waffen an Israel erteilen, solange israelische Truppen den Gazastreifen nicht verlassen haben. Das Gericht wies die Klage zurück: Ein sogenannter vorbeugender Rechtsschutz könne nur gewährt werden, wenn absehbar sei, dass die Bundesregierung in naher Zukunft ähnliche Entscheidungen treffen werde.
Das Gericht verwies darauf, dass Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im August 2025 erklärt habe, die Bundesregierung werde vorerst keine neuen Genehmigungen für Waffenexporte erteilen, die in Gaza eingesetzt werden könnten. Damit sei ein sofortiges Eingreifen des Gerichts nicht erforderlich gewesen.
In einem zweiten Fall hatten vier Palästinenser aus Gaza gegen eine im Oktober 2023 erteilte Ausfuhrgenehmigung für 3.000 tragbare Panzerabwehrwaffen an einen deutschen Rüstungshersteller geklagt. Nach der Lieferung der Waffen forderten sie eine gerichtliche Feststellung, dass die Genehmigung „rechtswidrig“ gewesen sei. Auch diese Klage wurde abgewiesen.




















