Nach Kündigung wegen Tönnies-Video: Mitarbeiterin erhält Abfindung
Nachdem eine Mitarbeiterin ein Video von den Bedingungen in der Kantine des Schlachtbetriebs Tönnies veröffentlicht hatte, wurde ihr fristlos gekündigt. Das Arbeitsgericht griff ein: Neben einer ordentlichen Kündigung erhält sie nun eine Abfindung.
16.07.2020, Nordrhein-Westfalen, Rheda-Wiedenbrück: An ihren Arbeitsplätzen, durch Plexiglasscheiben von ihren Kolleginnen getrennt, arbeiten Mitarbeiterinnen von Tillmans Convenience, einer Firma der Tönnies Unternehmensgruppe, an einem Fließband. (DPA)

Im arbeitsrechtlichen Streit um ein umstrittenes Video aus dem Schlachtbetrieb Tönnies in Rheda-Wiedenbrück haben die Prozessbeteiligten am Donnerstag einen Vergleich geschlossen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers einigten sich die Mitarbeiterin und die Catering-Firma vor dem Arbeitsgericht auf die Umwandlung der fristlosen in eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung aller Fristen und Bezahlungen. Zusätzlich erhält die Frau eine Abfindung von 20.000 Euro.
Nach Angaben des Gerichts war die Klägerin zu dem Termin nicht erschienen. „Ob die Frau gegen ihre Pflichten als Arbeitnehmerin verstoßen hat, wurde zwar bei diesem Termin diskutiert. Weil das Gericht aber kein Urteil sprechen musste, gab es auf die Frage, ob die Kündigung rechtens war, keine Entscheidung“, sagte der Sprecher.
Die Mitarbeiterin soll Filmmaterial mit mutmaßlichen Verstößen gegen Corona-Präventionsregeln im Frühjahr im Internet veröffentlicht haben. Daraufhin bekam sie von ihrem Arbeitgeber im April die Kündigung. Die Cateringfirma beliefert die Tönnies-Kantine mit Essen.
Das Video war Ende März im Internet aufgetaucht. Die Firma Tönnies hatte am 28. März davon erfahren. Das genaue Erstellungsdatum dagegen ist umstritten. Die Bilder zeigen Tönnies-Mitarbeiter, die in der Kantine an Tischen zusammensitzen und essen. Nach einer Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen musste auch in Firmenkantinen seit dem 22. März aus Gründen des Infektionsschutzes ein Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden. Ob es Verstöße gab, prüft derzeit noch die Staatsanwaltschaft Bielefeld nach dem Eingang zahlreicher Anzeigen gegen das Unternehmen.
Laut Tönnies hatten sich die Arbeiter damals in der Kantine nur mit Kollegen aufgehalten, mit denen sie auch in einer Abteilung zusammen arbeiteten. Dieses Verhalten, das sogenannte Clustern, sei mit dem Arbeitsschutz abgestimmt gewesen. Das Unternehmen betonte dazu in der Stellungnahme, dass es in dieser Phase der Pandemie keine vermehrten Positivfälle gegeben habe. Später seien die Plätze „erheblich“ reduziert und eine Mundschutzpflicht in der Kantine eingeführt worden.

DPA