Justizminister will NS-Terminologie aus Gesetzen entfernen
Justizminister Buschmann will Begriffe aus der Zeit des Nationalsozialismus aus dem Gesetzbuch streichen. Betroffen wären Gesetze vom Bankenrecht bis zur Heilpraktikerverordnung. In der Ampelkoalition sieht er dafür „eine große Offenheit“.
Justizminister Marco Buschmann hat sich vorgenommen, noch vorhandene Begriffe aus der Zeit des Nationalsozialismus aus den Gesetzbüchern zu entfernen. / Photo: DPA (DPA)

Justizminister Marco Buschmann hat sich vorgenommen, noch vorhandene Begriffe aus der Zeit des Nationalsozialismus aus den Gesetzbüchern zu entfernen. In einem Brief an seine Ressortkollegen habe er kürzlich darauf hingewiesen, „dass es immer noch Gesetze und Verordnungen gibt, die Terminologie aus der NS-Zeit verwenden oder in denen vom ‚Reich‘ die Rede ist“, sagte der Jurist der „Welt am Sonntag“. Die Sprachreste beträfen Gesetze vom Bankenrecht bis zur Heilpraktikerverordnung.

„Mein Ziel ist es, diese vorkonstitutionellen Restanten zu beseitigen“, sagte der FDP-Politiker weiter. So gebe es im Strafgesetzbuch etwa noch immer Formulierungen bei den Tatbeständen von Mord und Totschlag, die auf eine „nationalsozialistische Tätertypenlehre“ zurückgingen.

„Ich habe mir generell vorgenommen, in diesem Jahr den gesamten besonderen Teil des Strafgesetzbuches auf die Höhe der Zeit zu bringen“, so der Justizminister. Entscheiden müsse am Ende zwar immer der Gesetzgeber. Er sehe aber in der Ampel-Koalition „eine große Offenheit“ dafür.

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