Frankreich: Auskunftspflicht über Hass-Tweets – Twitter legt Beschwerde ein
In Frankreich geht Twitter gegen ein Urteil zur Auskunftspflicht über Hass-Tweets vor. Ein Pariser Gericht hatte Anfang Juli Twitter aufgefordert, Auskunft über sein Vorgehen gegen Hass-Tweets zu geben.
Frankreich: Auskunftspflicht über Hass-Tweets – Twitter legt Beschwerde ein (AA)

Twitter geht in Frankreich juristisch gegen ein Urteil vor, demzufolge der US-Internetdienst sein Vorgehen gegen Hass-Botschaften im Netz offenlegen muss. Das Unternehmen legt Beschwerde dagegen ein und eine gerichtliche Anhörung wurde für den 9. Dezember angesetzt. Ein Pariser Gericht hatte Anfang Juli entschieden, dass Twitter sechs klagenden Verbänden Auskunft über sein Vorgehen gegen Hass-Tweets geben muss. Das Gericht hatte dem Unternehmen damals eine Frist von zwei Monaten gesetzt, um Unterlagen vorzulegen, die konkret den Kampf gegen „Aufrufe zum Rassenhass, Aufrufe zum Hass wegen des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung von Menschen oder Aufrufe zur Gewalt“ belegen. Dies sollte rückwirkend bis zum Mai 2020 nachgewiesen werden. Darüber hinaus soll Twitter die Zahl der in Frankreich beanstandeten und gelöschten Botschaften nennen sowie Auskunft darüber geben, welche rechtlichen Konsequenzen dies für die Urheber hatte. Die Verbände hatten Twitter vorgeworfen, seiner Verantwortung nicht gerecht zu werden. Zu den Beschwerdeführern gehören unter anderem die Organisationen SOS Racisme und SOS Homophobie. Twitter und die Anwälte des Unternehmens wollten keinen Kommentar abgeben.

AFP