Verwaltungsdigitalisierung: Jahrelanger Prozess für Standard-Entwicklung
Ohne Standards kann die Verwaltungsdigitalisierung nicht funktionieren. Oft existieren sie aber nicht oder sind unverbindlich. Daher bestehen immer noch bürokratische Hürden in den Ämtern.
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Die Entwicklung von Standards für die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland hat durchschnittlich fast drei Jahre in Anspruch genommen. Allein die Formulierung eines Standards zum Einkauf von Cloud-Leistungen dauerte 63 Monate. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linken im Bundestag hervor, die am Montag in Berlin veröffentlicht wurde. Durchschnittlich sei die Entwicklung eines Standards innerhalb eines Zeitraums von 33 Monaten erfolgt.

Anke Domscheit-Berg, die digitalpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, kritisierte das Tempo bei der Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung. „Mir ist völlig unklar, wie man sich für einen Standard zum Einkauf von Cloud-Leistungen so lange Zeit lassen konnte“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Auch die Umsetzungsdauer für den Standard zum Bauantrag sei mit 24 Monaten „einfach zu lang“. Gerade bei Bauanträgen gebe es viele Beteiligte, die Informationen und Dokumente untereinander austauschen müssen, sagte Domscheit-Berg. Hier könnten einheitliche Datenformate viel Bearbeitungszeit sparen.

Vorherige Regierung auch für schleppende Entwicklung verantwortlich

Für die schleppende Entwicklung sei aber nicht nur die amtierende Ampel-Koalition verantwortlich, sondern auch die Vorgängerregierung. „Die große Koalition hat das Thema komplett in den Sand gesetzt“, sagte die Abgeordnete. Beim ersten Onlinezugangsgesetz 2017 sei versäumt worden, verbindliche Vorgaben für Standards festzulegen. Der Prozess zur Entwicklung der Standards über den IT-Planungsrat habe sich als „völlig ineffizient“ erwiesen, auch weil das Gremium nur drei Mal im Jahr getagt habe.

Seit dem Amtsantritt der Ampel-Koalition wurden nach Angaben des Innenministeriums lediglich drei Regelungen verabschiedet, darunter aber auch der wichtige Standard für Bezahldienste. Seit November ist das Verfahren geregelt, wie Zahlungen an den Staat, etwa Gebühren für einen Pass oder eine Hundeanmeldung, auch online mit gängigen Zahldiensten geleistet werden können. „Dafür gibt es also endlich einen Standard. Jetzt muss er nur noch verbindlich und von allen Behörden genutzt werden“, sagte Domscheit-Berg.

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