Mehrere Gerichte wegen Bombendrohungen geräumt
Gegen mehrere Amts- und Landgerichte in Deutschland sind Bombendrohungen eingegangen. Mitarbeiter mussten die Gebäude räumen. Verhandlungen wurden bis zum Mittag ausgesetzt.
Bombendrohungen gegen Amts- und Landgerichte in mehreren Bundesländern (DPA)

Mehrere Amts- und Landgerichte in Deutschland sind nach Bombendrohungen am Dienstag geräumt worden. Betroffen waren das Amts- und Landgericht in Mainz, die Amtsgerichte in Erfurt, Lübeck und Wolfsburg sowie die Erfurter Staatsanwaltschaft, wie die Polizeidienststellen der jeweiligen Städte mitteilten. Alle Mitarbeiter mussten die Gebäude verlassen. In Mainz ging die Bombendrohung nach Angaben einer Polizeisprecherin gegen 7.30 Uhr ein. Nähere Angaben dazu machte sie nicht. Das Justizzentrum werde mit Spürhunden durchsucht. Mehrere Nebengebäude seien darüber hinaus freiwillig geräumt worden. Auch in Wolfsburg wurde das Amtsgericht zwischenzeitlich geräumt. Die Drohung ging ersten Ermittlungen zufolge per Mail ein. Um 9.15 Uhr konnte Entwarnung gegeben werden. In Erfurt wurden das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft bedroht. Das Gebäude werde von Spürhunden durchsucht. Bis zum Mittag wurden Verhandlungen ausgesetzt.

Bombendrohung im April: Schreiben mit der Unterschrift „NSU 2.0“

Die Polizei in Lübeck teilte mit, dass das Amtsgericht nach einer Bombendrohung geräumt wurde. Weitere Angaben machten die Ermittler nicht. Die Hintergründe der Drohungen blieben zunächst unklar. Im April hatte es im Zusammenhang mit dem Prozess gegen den mutmaßlichen Urheber einer Serie rechtsextremer Drohschreiben am Berliner Landgericht eine Bombendrohung gegeben. Die Verhandlung musste unterbrochen werden. In einem Fax hieß es, rund um den ursprünglich für die Verhandlung vorgesehenen Saal seien zahlreiche Sprengsätze deponiert. Demnach stand über dem Schreiben „NSU 2.0“ und darunter „Heil Hitler“. Das Gericht überprüfte das Schreiben, bevor Entwarnung gegeben wurde. Nach rund anderthalb Stunden konnte der Prozess mit der Verlesung der Anklage fortgesetzt werden.

AFP