BGH bestätigt Urteile im Mordprozess um zerstückelte Leiche
Der BGH hat die lebenslangen Freiheitsstrafen im Itzehoer Mordprozess bestätigt. Ein Schwurgerichts hatte den 47-jährigen Mann und seine zehn Jahre jüngere Freundin im Februar dieses Jahres verurteilt.
BGH bestätigt Urteile im Mordprozess um zerstückelte Leiche (DPA)

Die Urteile im Itzehoer Mordprozess um eine zerstückelte und einbetonierte Leiche sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der beiden Angeklagten gegen ihre lebenslangen Haftstrafen als unbegründet zurückgewiesen. Das teilte das Landgericht Itzehoe am Dienstag mit. Die Schwurgerichtskammer hatte den 47-jährigen Mann und seine zehn Jahre jüngere Freundin im Februar dieses Jahres wegen heimtückischen Mordes verurteilt. Nach Überzeugung der Richter sollen sie gemeinsam den ehemaligen Lebensgefährten der Frau in Dammfleth in einen Hinterhalt gelockt und erschossen haben. Die deutsche Frau befand sich seit Ende 2019 auf freiem Fuß. Nach der Urteilsverkündung wurde sie wegen Fluchtgefahr noch im Gerichtssaal verhaftet. Die beiden Angeklagten hatten sich rund 20 Jahre zuvor im Hamburger Rotlicht-Milieu kennengelernt. 2016 begannen sie nach Überzeugung des Gerichts ein „heimliches Verhältnis“. 2017 folgte sein Einzug auf dem Reiterhof in Dammfleth. Dort lebte die Frau gemeinsam mit ihren beiden Töchtern und deren Vater. Offenbar gefiel dem 47-Jährigen das heimliche Dreiecksverhältnis nicht. Denn im April 2017 schlug er der Frau und ihrer damals 14 Jahre alten Tochter vor, den 42-jährigen Nebenbuhler gewaltsam zu beseitigen. „Morgen bringen wir meinen Vater um“, teilte die 14-Jährige laut Gericht ihrem damals 16 Jahre alten Freund per WhatsApp mit. Tatsächlich lockten Mutter und Tochter den ahnungslosen Mann am 21. April in das Kinderzimmer der 14-Jährigen. Dort habe der Hauptangeklagte hinter einem Kleiderschrank gewartet. Er habe sich von hinten an das Opfer herangeschlichen und ihm zwei Kugeln in den Kopf geschossen. Die 14-Jährige habe anschließend aufgepasst, dass die Mutter und deren Freund bei der Spurenbeseitigung nicht von ihrer jüngeren Schwester überrascht wurden. Die Leiche wurde zunächst in der Reithalle in einer Grube versteckt, später holte der Mann sie nach Erkenntnissen des Gerichts heraus und zerstückelte sie. Einzelne Leichenteile wurden einbetoniert - der Torso kam wieder zurück in die Grube und wurde mit Kalk bedeckt.

DPA