Ärztekammern prüfen Hinweise auf falsche Atteste für Corona-Gegner
Bei den Landesärztekammern sind mehrere hundert Hinweise gegen Ärzte eingegangen, die falsche Atteste ausgestellt haben sollen. Die Ärzte sollen im Zuge der Corona-Pandemie gegen Berufsrecht oder Verordnungen des Infektionsschutzes verstoßen haben.
Ärztekammern prüfen Hinweise auf falsche Atteste für Corona-Gegner (Symbolbild) (DPA)

Bundesweit gehen die Landesärztekammern mehreren hundert Hinweisen nach, bei denen Ärzte im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gegen Berufsrecht oder Infektionsschutzverordnungen verstoßen haben sollen. Das geht aus einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur hervor. Nach Angaben der Landesärztekammern können sich jedoch mehrere Hinweise auf gleiche Ärzte beziehen, weshalb es sich bei bundesweit insgesamt mehr als 500.000 gemeldeten Ärzten nach Einschätzung der Landesärztekammern um Einzelfälle handelt. Bei den Hinweisen geht es zum Beispiel um Beschwerden gegen Ärzte, die falsche Atteste ausstellen, um etwa Gegner der Corona-Maßnahmen von der Maskenpflicht zu befreien. In den Berufsordnungen der Länder ist klar geregelt: Ob ein Arzt einer Person attestieren die Unzumutbarkeit eines Mund-Nasen-Schutzes attestieren kann, muss immer mit Sorgfalt geprüft und im Einzelfall entschieden werden. „Das Ausstellen eines Blanko-Attests ohne vorheriges Arztgespräch entspricht nicht der ärztlichen Sorgfaltspflicht“, betont die Landesärztekammer Baden-Württemberg. Die Hinweise beziehen sich aber auch auf die Missachtung der Hygieneregeln in Arztpraxen oder auf kritische Äußerungen zur Pandemiegefahr, wie die Landesärztekammern erklärten. Die Ärztekammer Bremen teilt mit: „Solange sich Ärzte als Privatperson zur Corona-Pandemie äußern, sind Äußerungen im Rahmen der für alle Bürger geltenden Meinungsfreiheit zulässig. Wenn Ärzte unter Hinweis auf diese berufliche Stellung und Expertise äußern, haben sie die Vorschriften der ärztlichen Berufsordnung einzuhalten.“

Mehr als 20 Hinweise gegen Ärzte

In Baden-Württemberg gingen nach Angaben der Landesärztekammer bis Februar 2021 rund 340 Beschwerden gegen Ärzte im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ein. Allein im Februar 2021 waren es 37, fünf davon wurden an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Wie die Landesärztekammern im Detail mit den Hinweisen verfahren und welche Bußen verhängt werden, unterscheidet sich von Land zu Land leicht. Für einen möglichen Entzug der Zulassung ist aber in jedem Fall nicht die Landesärztekammer, sondern die Approbationsbehörde zuständig.

Die Bayerische Landesärztekammer führt nach eigenen Angaben keine Statistik über berufsrechtliche Beschwerden. Es seien nur «einige wenige Fällen» von Gefälligkeitsattesten bekannt geworden. In etwas mehr als 20 Fällen habe es aber Hinweise gegen Ärzte gegeben, die die Infektionsschutzverordnung nicht eingehalten hätten. In Thüringen liegen laut Landesärztekammer Hinweise gegen 49 Ärzte vor. In zwei Fällen laufe ein berufsrechtliches Ermittlungsverfahren, in einem Fall eine staatsanwaltliche Ermittlung. Sachsens Landesärztekammer geht rund 60 Vorgängen nach. 12 Verstöße gegen den Infektionsschutz seien bislang an die Gesundheitsämter weitergeleitet worden. Zudem gebe es vier Fälle, die zu Strafanzeigen geführt hätten. In Sachsen-Anhalt befinden sich laut Ärztekammer etwa zehn Vorgänge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in laufender Prüfung. In Berlin sind der Ärztekammer zufolge seit März 2020 mindestens 35 Beschwerden im Corona-Kontext eingegangen. Es gehe vorwiegend um Beschwerden von Patienten, die in einer Praxis auch im Wartebereich keinen Mund-Nasen-Schutz tragen mussten oder gar aufgefordert wurden, eine solche abzunehmen. Für Brandenburg gab es zunächst keine Angaben. Der Ärztekammer Niedersachsen sind bislang 91 Beschwerden bekannt. Die wenigsten hätten in ein berufsrechtliches Ermittlungsverfahren überführt werden müssen. Strafrechtliche Ermittlungen gebe es in einstelliger Zahl. Die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe registrierte rund 40 Beschwerden. Wie die Ärztekammer Nordrhein mitteilte, war etwa im Internet für ärztliche Bescheinigungen zur Befreiung von der Maskenpflicht geworben worden. In Rheinland-Pfalz gab es laut Landesärztekammer bislang fünf berufsrechtliche Prüfungen, es seien vier Ermahnungen ausgesprochen worden. Die bei der Landesärztekammer Hessen bekannt gewordenen vier Verdachtsfälle werden derzeit alle berufsgerichtlich geprüft. In Schleswig-Holstein wird die Zahl berufsrechtlicher Prüfverfahren in Zusammenhang mit Corona im niedrigen zweistelligen Bereich geschätzt. In Mecklenburg-Vorpommern bewegen sich die Fälle im Zusammenhang mit der Ausstellung falscher Atteste laut Ärztekammer im einstelligen Bereich. Für Hamburg gab es zunächst keine Angaben. Im Saarland gab es in den vergangenen Monaten der Ärztekammer zufolge keine Beschwerden im Zusammenhang mit Gefälligkeitsgutachten. Auch in Bremen seien derzeit keine Verfahren anhängig. Drei Fälle hatte die Ärztekammer hier geprüft, aber keinen Anlass für berufsrechtliche Schritte gesehen.

DPA