Norwegen: Rechtsterrorist Breivik beantragt vorzeitige Haftentlassung
Rechtsterrorist Breivik hat zehn Jahre nach seinen Attentaten eine vorzeitige Haftentlassung beantragt. Zu Beginn der Anhörung erhob Breivik, der 77 Menschen das Leben nahm, seinen Arm zum Hitlergruß und nutzte die Gelegenheit für Propaganda.
18. Januar 2022, Norwegen, Skien: Anders Behring Breivik, der nach der Ermordung von 77 Menschen im Juli 2011 wegen Terrorismus verurteilt wurde, trifft zum ersten Verhandlungstag im provisorischen Gerichtssaal des Gefängnisses von Skien ein, wo sein Antrag auf vorzeitige Entlassung vom Bezirksgericht Telemark verhandelt wird. (DPA)

Gut zehn Jahre nach den von ihm in Norwegen verübten Anschlägen hat der rechtsextremistische Attentäter Anders Behring Breivik eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis beantragt. Zu Beginn der dreitägigen Anhörung am Dienstag vor einem Bezirksgericht erhob Breivik seinen Arm zum Hitlergruß. Es wurde erwartet, dass das Gericht den Antrag des 42-Jährigen ablehnt. Hinterbliebene der Anschläge von Oslo und Utöya hatten gewarnt, Breivik werde die Anhörung als Forum nutzen, um seine extremistischen Ansichten zu verbreiten.

Er nennt sich mittlerweile Fjotolf Hansen, wünschte sich vor Gericht aber, als Anders Behring Breivik bezeichnet zu werden. Während der Erklärung der Staatsanwältin forderte ihn der Vorsitzende Richter Dag Bjørvik auf, es zu unterlassen, Plakate mit seinen politischen Botschaften hochzuhalten. 77 Menschen auf dem Gewissen Breivik hatte am 22. Juli 2011 im Regierungsviertel von Oslo acht Menschen mit einer Bombe getötet. Danach setzte er auf die Insel Utöya über und erschoss dort 69 Menschen, die meisten von ihnen Teilnehmer eines von der norwegischen Arbeiterpartei organisierten Sommercamps für Jugendliche. Die meisten der Todesopfer waren jünger als 20 Jahre. Dutzende weitere Menschen wurden verletzt. Die blutigsten Anschläge in der modernen Geschichte Norwegens hatten weltweit Entsetzen ausgelöst. 2012 wurde Breivik zu 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt - damals das höchste Strafmaß in Norwegen, das inzwischen die Gesetze verschärfte, um längere Haftstrafen zu ermöglichen. Nach zehn Jahren Gefängnis kann Breivik nun erstmals eine bedingte Haftentlassung beantragen. Die dreitägige Anhörung vor dem Bezirksgericht der südnorwegischen Region Telemark findet aus Sicherheitsgründen in der Sporthalle des Gefängnisses von Skien statt, in dem Breivik inhaftiert ist. Breivik begrüßt Richter mit Hitlergruß Als die drei Richter den Raum betraten, erhob Breivik den Arm zum Hitlergruß. An sein Revers hatte er eine Notiz geheftet mit der Aufschrift „Stoppt Euren Völkermord an unseren weißen Nationen“. Die gleiche Aufschrift war an seiner Aktentasche befestigt. Auch während der einleitenden Bemerkungen des Staatsanwalts hielt der mit schwarzem Anzug und grauer Krawatte gekleidete Extremist entsprechende Botschaften hoch. Der Vorsitzende Richter Dag Bjorvik forderte ihn auf, dies zu unterlassen. Die Anhörung wird live übertragen - mit leichter Zeitverzögerung, um Anstoß erregende Äußerungen stumm schalten zu können. Unterstützer der Hinterbliebenen hatten gefordert, „dem Terroristen und seinen Botschaften so wenig Aufmerksamkeit zu geben wie möglich“.

„In keiner Weise von dem Massenmord distanziert“

Vor Gericht und in anderen Verlautbarungen hatte Breivik in der Vergangenheit für sich beansprucht, der Gewalt abgeschworen zu haben. Der Leiter des Zentrums für Extremismusforschung (C-REX) an der Universität Oslo, Tore Bjorgo, wies dies zurück: Breivik habe sich „in keiner Weise von dem Massenmord distanziert, den er begangen hat und den er als völlig rechtmäßig betrachtet“, sagte er. Aus ideologischer Sicht sei er heute „nicht weniger extremistisch“.

Breiviks rechtsextreme und islamfeindliche Ansichten sowie seine Anschläge inspirierten andere Attentate in der Welt wie 2019 im neuseeländischen Christchurch. Für den Mord an 77 Menschen wurde er 2012 zur damaligen Höchststrafe von 21 Jahren Verwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt. Eine Verwahrungsstrafe - im Norwegischen „forvaring“ - bedeutet im norwegischen Recht im Gegensatz zu einer normalen Haftstrafe, dass die Strafdauer alle fünf Jahre verlängert werden kann. Es ist damit offen, ob Breivik jemals wieder aus dem Gefängnis entlassen wird.

Agenturen