Der Bundestag will das Recht der Verbraucher auf funktionstüchtiges Internet stärken. (Symbolbild) (dpa)
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Der Bundestag hat den Weg für einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet freigemacht. Das Parlament billigte am Donnerstag mit der Mehrheit der Fraktionen von CDU/CSU und SPD den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für eine Modernisierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), mit der auch ein zügigerer Netzausbau erreicht werden soll. Änderungen kommen zudem auf Mieter zu: Künftig dürfen Vermieter die Kabelgebühren nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen. Mit der TKG-Novelle werden Vorgaben der EU umgesetzt. Bürgerinnen und Bürger sollen künftig einen Anspruch auf einen Internetzugang bekommen, der laut Bundesregierung ihre „soziale und wirtschaftliche Teilhabe einschließlich der Nutzung von Video-Streaming-Diensten sowie Home-Office in angemessenen Umfang ermöglicht“. Was genau dies bedeutet, also wie schnelles Internet definiert wird, soll in einer Rechtsverordnung geregelt werden - „unter Berücksichtigung der von der Mehrheit der Verbraucher genutzten Mindestbandbreite“. Berechnet werden soll die verbindliche Untergrenze vermutlich von der Bundesnetzagentur.

Gesetzlich verankertes Recht auf schnelles Internet

Vorteile soll dies Verbraucherinnen und Verbrauchern vor allem abseits der Ballungsgebiete bescheren. „Egal, ob ich mich für ein Leben auf dem Land oder in der Stadt entscheide, künftig haben alle ein gesetzlich verankertes Recht auf schnelles Internet“, erklärte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) fügte hinzu, dass die Verbraucherrechte auch darüber hinaus gestärkt werden sollten: Vorgesehen ist etwa, dass es pauschale Entschädigungen bei Störungen oder im Falle von versäumten Technikerterminen geben soll. „Störungen müssen innerhalb eines Tages beseitigt werden, ansonsten kann der Kunde eine Entschädigung verlangen“, erklärte der stellvertretende wirtschafts- und energiepolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Lämmel. „Damit schieben wir Verzögerungstaktiken, wie Problemen beim Technikertermin, einen Riegel vor. Auch wenn die vertraglich vereinbarte Internetgeschwindigkeit mit der tatsächlichen Geschwindigkeit nicht übereinstimmt, können Verbraucher nun den Preis senken.“ Außerdem werden Anbieter vor Vertragsschluss verpflichtet, Verbrauchern einen Vertrag mit einer anfänglichen Laufzeit von höchstens zwölf Monaten anzubieten. Eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten ohne wesentliche Einschränkungen bleibt aber möglich, wie der Breitbandverband Anga erklärte, der rund 200 Unternehmen der Branche vertritt.

Nebenkostenprivileg wird bis Ende Juni 2024 gestrichen

Gestrichen wird mit Ablauf einer Übergangsfrist bis Ende Juni 2024 das sogenannte Nebenkostenprivileg. Hierbei können bislang die monatlichen Grundgebühren für TV-Kabelanschlüsse Mieterinnen und Mietern auf die Betriebskosten umgelegt werden - ganz gleich, ob sie den Kabelanschluss tatsächlich nutzen wollen. Mit der Abschaffung dieser „Pflichtumlage“ könne künftig jeder selbst entscheiden, „welche Angebote er nutzen möchte“, erklärte Lämmel. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW kritisierte die Entscheidung zum Kabelfernsehen. Ein Sammelabo über ein Wohnungsunternehmen, das bislang „sehr günstige“ TV-Kosten sichere, sei dann nicht mehr möglich. Auf Mieter, die weiterhin Kabelfernsehen haben wollten, kämen „Mehrkosten von bis zu 200 Euro jährlich pro Haushalt zu“. Vermieter müssten nun die Verträge für Millionen von Haushalten neu verhandeln. Auch Vermieter, die mit eigenen Gemeinschaftsempfangsanlagen ihren Mietern einen „besonders kostengünstigen TV-Empfang ermöglichen“, dürften ab Juli 2024 keine Umlage mehr dafür erheben.

AFP