28.09.2021, Berlin: Der Deutsche Bundestag im Reichstagsgebäude mit der gläsernen Kuppel, aufgenommen während der ersten Fraktionssitzung der Unionsfraktion im neugewählten Bundestag. (dpa)
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Unternehmen, Verbände, Organisationen und Netzwerke versuchen mit einem Millionenaufwand und tausenden Mitarbeitern auf politische Entscheidungsprozesse in Berlin Einfluss zu nehmen. Das zeigen die Einträge in das neue Lobbyregister des Bundestags. Um Mitternacht lief die Frist ab, um sich dort anzumelden. Es gab fast 2400 Einträge. Die Zahl der Mitarbeiter, die nun nach den Regeln des Lobbyregisters zur Interessenvertretung berechtigt sind, beträgt rund 16 000. Bei den jährlichen finanziellen Aufwendungen sticht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft heraus. Er gab an, im Jahr 2020 rund 15 Millionen Euro für Interessenvertretung ausgegeben zu haben.
Das öffentlich einsehbare Lobbyregister soll sichtbar machen, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung nimmt. Professionelle Interessenvertreter waren verpflichtet, sich dort bis spätestens 1. März einzutragen. Sie mussten Angaben unter anderem über ihre Auftraggeber und zum personellen und finanziellen Aufwand ihrer Lobbytätigkeit bei Bundestag und Bundesregierung machen. Zu erläutern waren auch der Interessenbereich und die Tätigkeit. Lobbyisten sind nun zudem verpflichtet, sich an einen vorgegebenen Verhaltenskodex zu halten. Wenn sie gegen die Regeln verstoßen, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Viele Unternehmen und Verbände trugen sich erst am Montag, also im letzten Moment in das Register ein. Darunter waren auch große Dax-Konzerne wie BASF, BMW, SAP und die Deutsche Telekom.
Dies kann unter anderem damit zusammenhängen, dass der Aufwand für das Zusammenstellen und Aufbereiten der erforderlichen Daten enorm ist, wie selbst Befürworter des Lobbyregisters bemängeln. Einträge können weiterhin erfolgen. Wer aber von diesem Dienstag an Lobbyarbeit betreibt - etwa indem er bei einem Mittagessen mit einem Abgeordneten das eine oder andere Gesetzesvorhaben bespricht - und noch nicht registriert ist, muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Sofern der Fehltritt bekannt wird.
Bislang nur 2400 Registrierungen
Die Zahl der bisherigen Einträge bleibt weit hinter den Erwartungen der Bundestagsverwaltung zurück. Diese war von einer Größenordnung von 6000 bis 8000 Interessenvertretern ausgegangen, die sich anmelden werden. Die jetzt vorliegenden rund 2400 Registrierungen liegen nur auf dem Niveau der früheren öffentlichen Liste der beim Bundestag registrierten Verbände. Sie enthielt 2238 Einträge und wurde mit dem Start des neuen Registers am 1. Januar obsolet.
Die Einträge reichen vom Backzutatenverband und dem Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter über große Organisationen wie dem ADAC oder dem Verband der Chemischen Industrie (VCI) bis hin zu Deutschlands größten Konzernen. Entsprechend unterschiedlich sind auch die Summen, die für Lobbytätigkeit ausgegeben werden. Beim Backzutatenverband sind dies beispielsweise 30.000 bis 40.000 Euro im Jahr, beim VCI rund 8,2 Millionen. Beim VW-Konzern waren es im vergangenen Jahr rund 6,5 Millionen Euro, wobei die VW-Töchter Audi und Porsche nochmals rund 2,6 Millionen und 1 Million Euro ausgaben.
CDU-Wirtschaftsrat mit Millionenbetrag
Der Deutsche Bauernverband ist mit rund 5,7 Millionen Euro dabei, der Verband Kommunaler Unternehmen mit fast 7,9 Millionen. Aber auch der Wirtschaftsrat der CDU gab nach eigenen Angaben fast 4,8 Millionen Euro für Lobbytätigkeit aus. Manche Unternehmen wie etwa die Robert Bosch GmbH oder die Roche Pharma AG verweigerten diese Angaben. Diese Möglichkeit sieht das Gesetz ausdrücklich vor. Allerdings hat das Konsequenzen: Wer sich um Angaben drückt, wird nicht zu öffentlichen Anhörungen zugelassen und kann nicht an Gesetzgebungsverfahren beteiligt werden.
Kritiker bemängeln, dass das Lobbyregister nur eine quantitative Transparenz schaffe, indem es offenlege, wer wie viel Geld zur Einflussnahme auf politische Entscheidungsprozesse ausgibt. Es fehle aber die qualitative Transparenz, die deutlich mache, wofür dieses Geld konkret ausgegeben wird. Abhilfe soll die Einführung des „legislativen Fußabdrucks“ schaffen, die die Ampel-Parteien in ihrem Koalitionsvertrag schon vereinbart haben. Dann soll unter jedem Gesetz stehen, welche Interessenvertreter daran mitgewirkt haben.

dpa