Das Bundesinnenministerium muss Twitter-Nachrichten ihres Accounts öffentlich zugänglich machen. (dpa)
Folgen

Das Bundesinnenministerium muss Nachrichten des offiziellen Twitter-Account des Ministeriums öffentlich zugänglich machen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch nach einer der Klage von Arne Semsrott von der Internetplattform „FragDenStaat”. Das Ministerium hatte zuvor eine Herausgabe abgelehnt mit der Begründung, dass die Informationen lediglich bei Twitter vorlägen und dies nicht als Akten gelten.

Laut dem Urteil des Verwaltungsgerichts ist dies nicht ausschlaggebend – es gehe um die amtlichen Informationen an sich. In welcher Form diese Informationen abgespeichert sind, spielt laut dem Gericht keine Rolle. Damit kann eine Herausgabe mit einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verlangt werden.

Die Transparenz-Aktivisten bezeichneten das Urteil als großen Erfolg. Mit dem Urteil werde es künftig unter Umständen auch möglich sein, „amtliche E-Mails anzufragen, die Minister in ihrer offiziellen Funktion von ihren privaten Mailadressen verschicken.” Dafür sei aber der gesamte Urteilstext des Verwaltungsgerichts nötig, der in einigen Wochen bekanntgegeben wird.

Die Aktivisten seien gar nicht im besonderen an den Twitter-Nachrichten interessiert. Anlass der Anfrage 2018 seien Berichte über SMS-Nachrichten der Kanzlerin sowie über Politiker-Mails von Privataccounts gewesen. Das aktuelle Urteil diene für diese Themen als Grundlagenurteil.

Mit dem Urteil wird das Bundesinnenministerium den Aktivisten private Twitter-Direktnachrichten des Ministeriums-Accounts aus den Jahren 2016 bis 2018 herausgeben müssen, sofern das Ministerium keine Berufung gegen das Urteil einlegt. Eine Erklärung seitens des Innenministeriums zum Urteil gibt es bisher nicht.

TRT Deutsch