Symbolbild: Innenminister Seehofer verbietet die Neonazi-Vereinigung „Nordadler“. Die Razzien bei wichtigen Vereinsmitgliedern liefen in Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen. (dpa)
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Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat die rechtsextremistische Vereinigung „Nordadler“ verboten. „Seit den Morgenstunden laufen in vier Bundesländern polizeiliche Maßnahmen“, teilte der Sprecher des Ministeriums, Steve Alter, am Dienstagmorgen auf Twitter mit. Die Gruppierung agiere vorwiegend im Netz. „Rechtsextremismus und Antisemitismus haben auch im Internet keinen Platz.“ Die Razzien bei wichtigen Vereinsmitgliedern liefen laut Ministerium in Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen.

Der Sprecher des Polizeipräsidiums, Torsten Herbst, nannte Doberlug-Kirchhain und Schlieben im Landkreis Elbe-Elster sowie die Stadt Brandenburg an der Havel, wo drei Objekte durchsucht worden seien. Im Zentrum der Durchsuchungen stehe ein 18-Jähriger. Laut Herbst wurden drei Stahlhelme, NS-Literatur, ein Laptop, Speichermedien und Mobiltelefone beschlagnahmt. Ihm zufolge kamen 10 Beamte der Bereitschaftspolizei und 20 Staatsschützer zum Einsatz. Die Aktion sei um um 6.00 Uhr abgeschlossen gewesen. Der Sprecher des brandenburgischen Innenministeriums, Martin Burmeister, bestätigte die Angaben.

Die Gruppierung verfolgt nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums eine nationalsozialistische Ideologie und firmiert auch unter den Bezeichnungen „Völkische Revolution“, „Völkische Jugend“, „Völkische Gemeinschaft“ und „Völkische Renaissance“.

„Nordadler“ plante ein nationalsozialistisches Siedlungsprojekt

Die Rechtsextremisten bekennen sich demnach zu Adolf Hitler und anderen wichtigen Vertretern des Nazi-Regimes und nutzen Symbole und Sprache des Nazi-Regimes. Dazu plane „Nordadler“ ein nationalsozialistisches Siedlungsprojekt mit Gleichgesinnten im ländlichen Raum. Die Gruppe wird als ausgeprägt antisemitisch beschrieben. Der Anführer habe in einer öffentlichen Gruppe des Messenger-Dienstes Telegram Sympathien geäußert für den Anschlag auf die Synagoge in Halle, so das Ministerium.

Beim Attentat von Halle hatte ein 28-jähriger Deutscher im vergangenen Oktober versucht, in ein jüdisches Gotteshaus einzudringen. Als das misslang, tötete der Rechtsterrorist auf der Straße und in einem Döner-Imbiss zwei Menschen. Er muss sich ab Juli vor Gericht verantworten. Das Verbot von „Nordadler“ ist laut Ministerium das 20. Verbot einer rechtsextremistischen Vereinigung durch einen Bundesinnenminister und das dritte in diesem Jahr. Im Januar wurde der Verein „Combat 18“ verboten und im März die Reichsbürger-Vereinigung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“.

dpa