Symbolbild. Panzer werden auf Waggons verladen. (dpa)
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Die Bundesregierung will noch in diesem Jahr ein neues Rüstungsexportgesetz auf den Weg bringen. „Wenn alles nach Plan verläuft, haben wir im zweiten Halbjahr einen ersten Gesetzentwurf“, sagte Wirtschafts-Staatssekretär Sven Giegold der „taz“ vom Dienstag. „Die Entscheidungen über Rüstungsexporte brauchen eine restriktive und klare gesetzliche Grundlage“, begründete er das Vorhaben.

Ausbau der Endverbleibskontrolle Im Frühjahr soll es laut Giegold eine Reihe von Expertenanhörungen zu dem Thema geben. „Ich werde allen zuhören - der Friedensbewegung wie der Rüstungsindustrie“, kündigte er an. Anschließend sollten bis zum Sommer Eckpunkte für das geplante Gesetz erarbeitet und vom Kabinett beschlossen werden. Auf dieser Grundlage werde dann der Gesetzentwurf erarbeitet. In dem neuen Gesetz sollen die bereits geltenden Verwaltungsvorschriften und politischen Grundsätze enthalten sein, führte Giegold aus. „Auf diese Weise werden wir die Verfahrensgrundlagen und Kontrollmöglichkeiten, die bisher nur in untergesetzlich-administrativen Regeln enthalten sind, gesetzlich festschreiben.“ Die sogenannte Endverbleibskontrolle über Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter werde ausgebaut.

Rekordwert genehmigter Rüstungsexporte im Vorjahr Das nationale Rüstungsexportkontrollgesetz ist als Projekt im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung verankert. Außerdem strebt die Koalition demnach eine EU-Rüstungsexportverordnung an, die für eine „restriktive Rüstungsexportpolitik“ sorgen soll. Im vergangenen Jahr war der Gesamtwert der genehmigten Rüstungsexporte auf einen neuen Rekord von mehr als neun Milliarden Euro gestiegen. Genehmigungen im Umfang von gut vier Milliarden Euro entfielen laut Bundesregierung 2021 auf Kriegswaffen, die übrigen betrafen „sonstige Rüstungsgüter“.

AFP