25.07.2020, Baden-Württemberg, Stuttgart: Andreas Kalbitz im Brandenburger Landtag. (dpa)
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Obwohl der Landtagsabgeordnete Andreas Kalbitz seinen Vorsitz in der AfD-Fraktion seit dem 4. August ruhen lässt, erhält er in diesem Monat seine vollen Bezüge für dieses Amt. Die Bezüge für August seien bereits überwiesen worden, berichtete Landtagssprecher Gerold Büchner am Dienstag auf Anfrage. Kalbitz habe neben der Abgeordnetendiät in Höhe von 8608,01 Euro die Amtszulage in Höhe von 6025,61 Euro erhalten, sagte Büchner. Hinzu kämen erhöhte Versorgungsbezüge von 3156,66 Euro.

Kalbitz hatte angekündigt, den Fraktionsvorsitz zunächst bis zu einem Gerichtsentscheid über seinen Partei-Rauswurf ruhen zu lassen. Die Amtsgeschäfte soll bis dahin der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Dennis Hohloch, führen. Die erste Verhandlung vor dem Landgericht Berlin ist für den 21. August angesetzt. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Birgit Bessin erklärte am Dienstag auf Nachfrage, die Frage der Bezüge müsse die Landtagsverwaltung klären.

Die Verwaltung prüfe nun, welche Bezüge Kalbitz für den September erhalten werde, erklärte Büchner. Dazu sei eine Stellungnahme der AfD-Fraktion angefordert worden. „Es geht um die Frage: Was bedeutet es, wenn Herr Kalbitz den Vorsitz nicht abgibt, aber ruhen lässt - und Herr Hohloch das Amt nicht übernimmt, aber die Amtsgeschäfte führt?", erläuterte der Landtagssprecher.

Kalbitz war seit Ende 2017 Mitglied des AfD-Bundesvorstands. Er zählt neben dem Thüringer Landes- und Fraktionschef Björn Höcke zu den führenden Köpfen des ultrarechten AfD-„Flügels", der im März vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft und inzwischen offiziell aufgelöst wurde. Wegen rechtsextremen Verbindungen wurde Kalbitz dann von der Partei ausgeschlossen.

Kalbitz hatte den Fraktionsvorsitz bereits nach dem Rausschmiss aus der Partei durch den AfD-Bundesvorstand vom 15. Mai bis zum 23. Juni ruhen lassen. Dann hatte ihm das Landgericht für seine Parteimitgliedschaft vorläufigen Rechtsschutz gewährt. Damals habe der 47-Jährige auch für Mai den Amtszuschlag erhalten, sagte Büchner. Im Juni seien nur die restlichen Tage nach dem Wiederantritt mit dem Zuschlag vergütet worden. Ende Juli bestätigte dann das AfD-Bundesschiedsgericht den Partei-Rauswurf.


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