Symbolbild: Altkanzler Gerhard Schröder (dpa)
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Die Stadt Hannover strebt an, Gerhard Schröder (SPD) die Ehrenbürgerschaft zu entziehen. Der Verwaltungsausschuss der niedersächsischen Landeshauptstadt beschloss in seiner Sitzung am Donnerstag, dass die Stadtverwaltung ein Verfahren zur Aufhebung der Ehrenbürgerschaft einleiten soll, wie die Stadt mitteilte.

Der Verwaltungsausschuss kam den Angaben zufolge zu dem Schluss, dass Schröder „durch seine andauernde geschäftliche Verbindung mit russischen Staatskonzernen die Werte und Ziele der Landeshauptstadt nicht mehr teilt“. Er werde, wie es bei negativen Verwaltungsakten immer vorgesehen sei, angehört werden und somit die Möglichkeit bekommen, Stellung zu beziehen. Schröder ist seit 2006 Ehrenbürger von Hannover.

Oberbürgermeister Belit Onay (Grüne) betonte, weder der Rat noch die Stadt machten in Fragen der Ehrenbürgerschaft Schnellschüsse und träfen leichtfertigen Entscheidungen. „Ich bedauere, dass sich Gerhard Schröder nicht in der Lage sieht, die notwendigen persönlichen und geschäftlichen Konsequenzen aus Putins Angriffskrieg zu ziehen. Ich begrüße deshalb, dass sich die Ratspolitik heute
grundsätzlich zur Ehrenbürgerschaft von Altkanzler Schröder
positioniert hat.“

Borussia Dortmund entzog bereits Ehrenmitgliedschaft

Der Verwaltungsvorgang zur Entziehung der Ehrenbürgerschaft soll nun unmittelbar angestoßen werden. Ein Beschluss ist für die nächste Ratssitzung am 31. März vorgesehen. Zuvor hatte schon der Fußball-Bundesligist Borussia Dortmund Schröder die Ehrenmitgliedschaft wegen seiner Posten in russischen Konzernen entzogen.

Schröder ist unter anderem Aufsichtsratsvorsitzender beim staatlichen russischen Energiekonzern Rosneft und nimmt Führungspositionen bei den Pipeline-Projekten Nord Stream und Nord Stream 2 ein. Zudem wurde er vom russischen Erdgas-Unternehmen Gazprom für den Aufsichtsrat des Staatskonzerns nominiert. Nach dem Start des russischen Angriffs auf die Ukraine hatte er die russische Regierung aufgefordert, den Krieg „schnellstmöglich“ zu beenden.


epd