19.06.2020, Brandenburg, Senftenberg: Andreas Kalbitz, ehemaliger AfD-Chef von Brandenburg, nimmt an einer Kundgebung seiner ehemaligen Partei in Senftenberg teil. (dpa)
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Das Landgericht Berlin hat den Ausschluss von AfD-Politiker Andreas Kalbitz durch den Bundesvorstand am Freitag für unzulässig erklärt. Vor einem nicht-öffentlichen Bundeskonvent seiner Partei an diesem Samstag sieht sich AfD-Chef Jörg Meuthen trotz der juristischen Niederlage um den Ausschluss des bisherigen Brandenburger Landesvorsitzenden jedoch nicht geschwächt.

„Ich habe zunächst einmal klare Mehrheitsverhältnisse im Bundesvorstand“, sagte er im ZDF-„heute journal“. Und er wisse auch die Mehrheit der Partei hinter sich.

Im AfD-internen Machtkampf um den Rauswurf von Kalbitz hatte Meuthen am Freitag eine juristische Niederlage hinnehmen müssen. Das Landgericht Berlin erklärte den Ausschluss durch den Bundesvorstand für unzulässig. Damit darf der rechtsnationale Politiker seine Rechte als Parteimitglied und als Mitglied im Bundesvorstand bis zur Entscheidung des AfD-Bundesschiedsgerichts wieder ausüben.

Die Entscheidung fiel in einem Eilverfahren, das Kalbitz angestrengt hatte. Die Vorsitzende Richterin Meline Schröer begründete das Urteil damit, dass nach dem Parteiengesetz für die Beendigung einer Mitgliedschaft das Partei-Schiedsgericht zuständig sei. In diesem Fall habe der Bundesvorstand als Exekutive unzulässigerweise die Mitgliedschaft des 47-Jährigen für nichtig erklärt. Wegen dieses Verfahrensfehlers müsse Kalbitz Rechtsschutz gewährt werden.

Kalbitz selbst sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): „Ich freue mich über diese rechtsstaatliche Entscheidung. Es obliegt nun Teilen des Bundesvorstandes zu überlegen, einen selbstzerstörerischen Spaltungskurs weiter zu verfolgen, um sich das Lob eines instrumentalisierten Verfassungsschutzes und des politische Gegners zu erheischen oder sich endlich wieder auf politische Sacharbeit für unser Land zu konzentrieren.“

Meuthen bezeichnete das Urteil als „eine Art Gnadenfrist“. „Es wird darauf ankommen, wenn in der Sache entschieden wird. Und in der Sache ist heute nicht entschieden worden.“

Der AfD-Ehrenvorsitzende Alexander Gauland, der gegen den Rauswurf war, sah sich bestätigt. „Als Jurist habe ich dieses Ergebnis befürchtet. Ich kann daher jetzt nur an die knappe Mehrheit im Bundesvorstand appellieren, sich zu überlegen, ob sie den Weg der juristischen Auseinandersetzung weiterführen will.“

Fraktionschefin Alice Weidel nannte den Rechtsstreit „ein unschönes Signal, das nicht hätte sein müssen“. Sie hatte gemeinsam mit Co-Parteichef Tino Chrupalla gegen die Aberkennung der Mitgliedschaft gestimmt. „Der nun öffentlich ausgetragene juristische Streit ist das Ergebnis überhasteten Handelns“, sagte sie dem RND. Chrupalla erklärte: „Nach der richtungsweisenden Entscheidung des Gerichts können wir uns nun wieder ganz auf unsere vernunftorientierte Politik mit Augenmaß konzentrieren.“

Meuthen hatte den Ausschluss im Mai betrieben. Parteiintern führte dies zu schweren Querelen. AfD-Vize Beatrix von Storch, die für den Ausschluss plädiert hatte, verwies darauf, dass Kalbitz' Hauptantrag abgewiesen worden sei, weil das Gericht die Entscheidung dem parteiinternen Schiedsgericht überlassen habe. „Lediglich auf den Hilfsantrag hin und bis das Schiedsgericht der Partei entscheiden hat, darf Kalbitz kurzfristig bestimmte Mitgliederrechte wahrnehmen.“

Kalbitz war einer der Wortführer des rechtsnationalen „Flügels“ um den Thüringer AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke. Die Gruppierung hat sich nach einem Ultimatum des Bundesvorstands inzwischen offiziell aufgelöst. Zuvor hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz den „Flügel“ im März als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft.

dpa