Symbolbild. Der Fachkräftemangel ist laut IW-Studie in etwa wieder auf Vorkrisenniveau. (dpa)
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Die Bundesregierung will Menschen aus Drittstaaten den Zugang in den deutschen Arbeitsmarkt deutlich erleichtern. Jobsuchenden „mit gutem Potenzial“ soll ein Aufenthalt zur Suche eines Arbeitsplatzes ermöglicht wird, wie es in dem am Wochenende bekannt gewordenen Eckpunktepapier von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zum geplanten Fachkräfteeinwanderungsgesetz heißt. Dafür solle „auf Grundlage eines transparenten unbürokratischen Punktesystems eine Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche“ eingeführt werden.

Zu den Auswahlkriterien könnten Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung und Deutschlandbezug gehören. „Wer über eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation verfügt, erhält sie ohne weitere Voraussetzungen“, heißt es in den Eckpunkten, die bereits zwischen den federführenden Ressorts abgestimmt sind.

Als weitere Säule für die Arbeitsmigration ist vorgesehen, dass qualifizierten Menschen aus Drittstaaten auch ohne vorherige formale Anerkennung ihres Abschlusses die Erwerbszuwanderung nach Deutschland ermöglicht werden soll. Dafür sollten die Möglichkeiten eines Aufenthalts zur Ausübung einer Beschäftigung in nicht reglementierten Berufen ausgeweitet werden. „Voraussetzung ist eine mindestens zweijährige nachgewiesene Berufserfahrung in dem Beruf, der ausgeübt werden soll“.

Zudem solle ein Berufs- oder Hochschulabschluss erforderlich sein, der in dem Land, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt ist. Die Ausbildung müsse mindestens zweijährig sein. Den Eckpunkten zufolge soll die bestehende Regelung für Beschäftigte der Informations- und Kommunikationstechnologie attraktiver gestaltet werden. „Dazu werden wir für IT-Spezialisten die Mindestgehaltsgrenze an das Niveau der abgesenkten Grenze der Blauen Karte EU in den Berufsfeldern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Ingenieurwesen und der Humanmedizin anpassen“. Zudem solle auf den Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen verzichtet werden.
Ausländische Fachkräfte als Rückgrat der Erwerbsmigration
Zugleich heißt es in dem Eckpunktepapier, anerkannte ausländische Fachkräfte bildeten weiterhin das Rückgrat der Erwerbsmigration nach Deutschland. „Voraussetzungen sind neben dem anerkannten Abschluss, ein Arbeitsvertrag sowie zu Inländern gleichwertige Beschäftigungsbedingungen.“

Künftig werde eine anerkannte Qualifikation grundsätzlich zu jeder qualifizierten Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen berechtigen. „Damit verleihen wir der Einschätzung des Arbeitgebers, ob eine Qualifikation zu der qualifizierten Beschäftigung befähigt, mehr Gewicht und tragen dem sich wandelnden Arbeitsmarkt Rechnung.“

Für Fachkräfte, die Unterlagen zu ihrer Berufsqualifikation aus nicht selbst zu vertretenden Gründen nicht oder nur teilweise vorlegen könnten, „schaffen wir eine Einreisemöglichkeit für die Qualifikationsanalyse, um ihre Kompetenzen in Deutschland prüfen zu können“. Zudem bescheinige auch eine teilweise Gleichwertigkeit eine grundsätzliche Vergleichbarkeit eines ausländischen Abschlusses mit einem inländischen Abschluss. Deshalb sollten die Regelungen zur Einwanderung mit teilweiser Gleichwertigkeit erleichtert und praktikabler gestaltet werden.

AFP